Was ist beim Einsatz von CO2 Löschern zum Löschen von Bränden in elektrischen Betriebsstätten zu beachten?

15. 06.

Eigenschaften von Kohlendioxid 

CO2 ist ein nicht brennbares farb- und geruchsloses Gas. Es ist schwerer als Luft, sinkt nach unten, reichert sich am Boden an und kann in angrenzende Bereiche fließen. Im Gegensatz zu anderen Löscher-Arten löschen Kohlendioxid-Löscher komplett rückstandsfrei und hinterlassen somit keine Löschschäden. Zudem ist das Löschmittel „Kohlendioxid (CO2)“ elektrisch nichtleitend. Sie eignen sich daher für den Einsatz in Anlagen mit besonderen hygienischen Anforderungen (z. B. Laboratorien) auch für elektrische Anlagen.  CO2 ist aber auch ein Atemgift. Aufgrund der Erstickungsgefahr kann die Verwendung von CO2-Löschern deshalb in kleinen und engen Räumen lebensgefährlich sein. 

Wirkung von Kohlendioxid auf den Menschen 

Bei CO2 ist ab einer Konzentration von 5 Vol.-% CO2 mit Gesundheitsschäden zu rechnen und ab einer Konzentration von mehr als 8 Vol.-% CO2 besteht Lebensgefahr 

Schutzmaßnahmen 

Um keiner Gefährdung durch das freigesetzte CO2 ausgesetzt zu sein, muss für eine Person, die sich im Raum aufhält, um einen Brand zu löschen, pro Kilogramm CO2-Löschmittel mindestens eine freie Grundfläche von 5,5 m2 vorhanden sein. Die freie Grundfläche ist die sichtbare freie Bodenfläche, dazu zählen auch Flächen unter Stühlen und Tischen sowie offene Regale. Das bedeutet, dass in einem Raum an oder in dem ein 2 kg CO2-Löscher verwendet werden soll, eine freie Fläche von mindestens 11m² erforderlich ist. Bei einem 5 kg CO2 Löscher wären es dann schon mindestens 27,5 m² freie Fläche.  

Sind die zuvor genannten Bedingungen nicht erfüllt, ist zunächst zu prüfen, ob die CO2-Löschmittelmenge reduziert werden kann, d. h. können hinsichtlich des Einsatzes und der Löscheffektivität auch kleinere Löscher verwendet werden. Ist dies nicht möglich, kann das Löschen nur von außen über den Türspalt oder über die geöffnete Türe erfolgen. Der Standort der Löscher (vor oder im Raum) ist dann entsprechend anzupassen!  

Die Zugänge zu den Gefahrbereichen, z. B. Räume mit einer CO2-Löschanlage sollten mit dem Warnzeichen W041 „Warnung vor Erstickungsgefahr“ und einem Zusatzeichen mit entsprechender Aufschrift gekennzeichnet sein. 

Praxistipp für den Brandschutz mit CO₂-Löschern 

CO2-Feuerlöscher sind überwiegend geeignet zur Bekämpfung von Bränden der Brandklasse B.  

Überprüfen Sie also in Ihrem Verantwortungsbereich, wo sich tragbare Kohlendioxid-Feuerlöscher befinden. Es sollte im Einzelfall bewertet werden, ob aufgrund des Einsatzes eines CO2-Löschers und den damit verbundenen Gefahren, ein Handlungsbedarf besteht. Eventuell muss ein Austausch gegen geeignete Wasser-, Schaum- oder Pulverlöscher erfolgen. 

Was passiert bei Abwesenheit einer verantwortlichen Elektrofachkraft?

Eine Stellvertreterregelung für eine Verantwortliche Elektrofachkraft ist nicht nur sinnvoll, sondern wie in vielen anderen Unternehmensbereichen auch unabdingbar, um auch bei einem Ausfall der Verantwortung tragenden Person weiterhin ein sicheres Arbeiten im Elektrobereich zu ermöglichen und fachlich handlungsfähig zu bleiben.

Elektrofachkraft in der Industrie

Wenn eine EFKffT mit 18 Wochen Qualifizierung im Bereich Industrie (Grundausbildung zzgl. Fachtheorie, Fachpraxis und betriebliche Qualifizierung) „nur“ gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten[1] an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt sind, durchführen darf, kann man von einer EFK in der Industrie mit 9 Wochen Qualifizierung kein fachgerechtes selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren im Bereich der Elektrotechnik erwarten.

Wiederholungsprüfung von ICT Geräten der SK1 ohne Schutzleiter

Die Möglichkeiten der zulässigen Schutzkonzepte in der DIN EN 62368-1 machen es einer befähigten Person nahezu unmöglich zur Geräteprüfung ein ICT-Gerät wirklich zu beurteilen. Es sind mittlerweile von außen so absurd wirkenden Konstruktionen möglich dass außer dem Hersteller kaum mehr jemand etwas sinnvolles dazu sagen kann.

In welchen Zeitabschnitten sind Unterweisungen zu wiederholen?

Der Unternehmer ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit sicherzustellen. Die für die jeweiligen Bereiche eingesetzten Mitarbeiter müssen für ihre Aufgaben ausreichend qualifiziert und persönlich geeignet sein. Der Arbeitgeber hat nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 7 zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Um dies zu gewährleisten hat er diese nach ArbSchG § 12, ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst verschiedene Schritte, die nachfolgend anhand von Praxisbeispielen erläutert werden. 

Was ist beim Betrieb von Experimentiereinrichtungen in Schulen zu beachten?

Die technischen Voraussetzungen wie die Errichtung des Unterrichtsraumes entsprechend der DIN VDE 0100-723 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art Teil 723: Unterrichtsräume mit Experimentiereinrichtungen“ liegen in der Verantwortung des Betreibers, ebenso wie die regelmäßige messtechnische Prüfung der gesamten elektrischen Anlage. Die unterrichtstägliche Prüfung vor der ersten Verwendung und die Schaffung der organisatorischen und persönlichen Voraussetzungen liegt in der Verantwortung der Schule und somit der Lehrkraft.

Welcher unterschied besteht zwischen der verantwortlichen „Elektrofachkraft“ und der „Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)“

Die aktualisierte VDE 1000-10 von Juni 2021 unterscheidet zwischen einer verantwortlichen „Elektrofachkraft“ und einer „Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)“. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass grundsätzlich jede Elektrofachkraft jederzeit selbst für ihr fachliches Handeln verantwortlich ist. In den elektrotechnischen Regeln wird vereinzelt auch von einer (dafür zuständigen) verantwortlichen Elektrofachkraft gesprochen. Somit ist mit dem Begriff verantwortlichen „Elektrofachkraft“, die Elektrofachkraft gemeint, die für ihre Tätigkeiten und ihr Handeln die Verantwortung trägt. (VDE 1000-10 Abs. 4.1).  

Der Praxisbereich sozial