Eigenschaften von Kohlendioxid
CO2 ist ein nicht brennbares farb- und geruchsloses Gas. Es ist schwerer als Luft, sinkt nach unten, reichert sich am Boden an und kann in angrenzende Bereiche fließen. Im Gegensatz zu anderen Löscher-Arten löschen Kohlendioxid-Löscher komplett rückstandsfrei und hinterlassen somit keine Löschschäden. Zudem ist das Löschmittel „Kohlendioxid (CO2)“ elektrisch nichtleitend. Sie eignen sich daher für den Einsatz in Anlagen mit besonderen hygienischen Anforderungen (z. B. Laboratorien) auch für elektrische Anlagen. CO2 ist aber auch ein Atemgift. Aufgrund der Erstickungsgefahr kann die Verwendung von CO2-Löschern deshalb in kleinen und engen Räumen lebensgefährlich sein.
Wirkung von Kohlendioxid auf den Menschen
Bei CO2 ist ab einer Konzentration von 5 Vol.-% CO2 mit Gesundheitsschäden zu rechnen und ab einer Konzentration von mehr als 8 Vol.-% CO2 besteht Lebensgefahr
Schutzmaßnahmen
Um keiner Gefährdung durch das freigesetzte CO2 ausgesetzt zu sein, muss für eine Person, die sich im Raum aufhält, um einen Brand zu löschen, pro Kilogramm CO2-Löschmittel mindestens eine freie Grundfläche von 5,5 m2 vorhanden sein. Die freie Grundfläche ist die sichtbare freie Bodenfläche, dazu zählen auch Flächen unter Stühlen und Tischen sowie offene Regale. Das bedeutet, dass in einem Raum an oder in dem ein 2 kg CO2-Löscher verwendet werden soll, eine freie Fläche von mindestens 11m² erforderlich ist. Bei einem 5 kg CO2 Löscher wären es dann schon mindestens 27,5 m² freie Fläche.
Sind die zuvor genannten Bedingungen nicht erfüllt, ist zunächst zu prüfen, ob die CO2-Löschmittelmenge reduziert werden kann, d. h. können hinsichtlich des Einsatzes und der Löscheffektivität auch kleinere Löscher verwendet werden. Ist dies nicht möglich, kann das Löschen nur von außen über den Türspalt oder über die geöffnete Türe erfolgen. Der Standort der Löscher (vor oder im Raum) ist dann entsprechend anzupassen!
Die Zugänge zu den Gefahrbereichen, z. B. Räume mit einer CO2-Löschanlage sollten mit dem Warnzeichen W041 „Warnung vor Erstickungsgefahr“ und einem Zusatzeichen mit entsprechender Aufschrift gekennzeichnet sein.
Praxistipp für den Brandschutz mit CO₂-Löschern
CO2-Feuerlöscher sind überwiegend geeignet zur Bekämpfung von Bränden der Brandklasse B.
Überprüfen Sie also in Ihrem Verantwortungsbereich, wo sich tragbare Kohlendioxid-Feuerlöscher befinden. Es sollte im Einzelfall bewertet werden, ob aufgrund des Einsatzes eines CO2-Löschers und den damit verbundenen Gefahren, ein Handlungsbedarf besteht. Eventuell muss ein Austausch gegen geeignete Wasser-, Schaum- oder Pulverlöscher erfolgen.