Ziel einer Durchführungserlaubnis, ist, Arbeiten an elektrischen Anlagen rechtssicher zu organisieren und zu dokumentieren, sodass eine für den jeweiligen Mitarbeiter gefahrlose Tätigkeitsausübung sichergestellt werden kann. Es handelt sich dabei um eine schriftliche oder mündliche, aber eindeutige und unmissverständliche Genehmigung, die geplanten Arbeiten durchzuführen. Der Anlagenverantwortliche vergibt für diesen Teil der Anlage die Durchführungserlaubnis an den Arbeitsverantwortlichen. Die Durchführungserlaubnis des Anlagenverantwortlichen ist somit eine notwendige Voraussetzung für die Arbeit an einer elektrischen Anlage. Diese muss im Falle einer Unterbrechung der Arbeit, mit Ausnahme von kurzen Phasen, bei denen die Arbeitsstelle nicht verlassen wird, erneuert werden.
Was passiert bei Abwesenheit einer verantwortlichen Elektrofachkraft?
Eine Stellvertreterregelung für eine Verantwortliche Elektrofachkraft ist nicht nur sinnvoll, sondern wie in vielen anderen Unternehmensbereichen auch unabdingbar, um auch bei einem Ausfall der Verantwortung tragenden Person weiterhin ein sicheres Arbeiten im Elektrobereich zu ermöglichen und fachlich handlungsfähig zu bleiben.