Die Delegationย besteht ausย drei Kardinalpflichten:ย
- Auswahl
Bei der Auswahl geht es darum, dass vor der รbertragung einer Pflicht die Feststellung getroffen werden muss, dass die Person, die die Pflicht รผbernehmen soll, auch ausreichend befรคhigt ist die mit der Pflichterfรผllung verbundene Anforderung an die Fachkunde zu gewรคhrleisten. Besondere Anforderungen aus besonderen Tรคtigkeitsfeldern sind ebenso zu berรผcksichtigen wie allgemeine Anforderungenย in puncto Zuverlรคssigkeit und Teamfรคhigkeit.ย
- Anweisung
Zur umfassenden Pflichtenรผbertragung ist es ebenso erforderlich, dass der Delegationsempfรคnger den Umfang der mit der Pflichtenรผbertragung verbundenen Tรคtigkeit/Aufgabe ausreichend deutlich erkennt. Abgrenzungen zu anderen Aufgabenbereichen, Schnittstellen und รbergabepunkte zu diesenย sindย zweifelsfrei festzulegen und zu statuieren. Anforderungen an die mit der Aufgabenerfรผllung verbundene Fachlichkeit sind auch Teil der Anweisungspflichten (z. B.ย das Erfรผllen der Fortbildungspflicht).ย
- Aufsicht/Kontrolle
Der Delegierende muss stets durch Kontrollmaรnahmen die sichere Gewissheit haben, dass die von ihm รผbertragenen Pflichten so erfรผllt werden, wie es die damit verbundenenย Sorgfaltsanforderungen erforderlich machen. Hierzu hat er durch ein geeignetes Kontrollsystem zumindest stichprobenweise zu รผberprรผfen, dass die im Rahmen der Anweisung konkretisierten Handlungspflichten eine entsprechende Umsetzung finden.ย
Umsetzungsmรถglichkeitenย
Es istย zu beachten, dass ein Delegationsempfรคnger im Rahmen des zugewiesenen Handlungsbereichs auch รผber die erforderlichen Umsetzungsmรถglichkeiten verfรผgen muss.ย Diese lassen sich aufteilen in dieย ย
- Pflicht zur Bereitstellung der erforderlichen Mittel (z.โฏB.ย Budget, Dokumente,ย Arbeits- und Schutzmittel),ย
- Pflicht,ย Weisungsrechte einzurรคumen und Entscheidungskompetenzen organisatorisch zuzuweisen,ย
- Pflicht zurย Beauftragungย des Verantwortungstrรคgers in den relevanten Tรคtigkeitsbereichen, damit dessen Stellung bekannt ist,ย
- Pflicht, dass der Delegationsempfรคnger jederzeitige Rรผcksprachmรถglichkeiten mit dem Delegierenden zugestanden werden,ย
- Pflicht zur Delegation bestimmter Aufgaben (insbesondere Anlagenverantwortung und Arbeitsverantwortung).ย
ย
Was bedeutet das fรผr den Delegationsempfรคnger?ย
Dem Delegationsempfรคngerย obliegt es in eigener Verantwortung und mittels entsprechender Fachkunde in ausreichendem Maรe dafรผr Sorge zu tragen, dass die ihr obliegenden Aufgaben hinsichtlich der Organisation des Arbeitsschutzes und der damit verbundenen Einhaltung der Sicherheitsanforderungen und Schutzbestimmungen verwirklicht werden. Die Bedeutung der Eigenverantwortung wird dadurch hervorgehoben, dass sichย derย Delegationsempfรคngerย bei entsprechender Untรคtigkeit strafrechtlich dafรผr zu verantworten hat, dass ein Schadenfall deshalb eingetreten ist, weil diese die gebotene Handlung nicht erfรผllt hat. Dieses strafrechtlich relevante โBegehen durch Unterlassenโ kann dazu fรผhren, dass derย Delegationsempfรคngerย der Vorhalt gemacht wird, durch mangelnde Unterweisung, ungenรผgende Aufsicht oder eine nachlรคssige Auswahl der ausfรผhrenden Personen,ย ihre Sorgfaltspflicht verletzt zu haben. Verantwortung bedeutet, dass die Zielvorgabe, also die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschรคftigten,ย erreicht werden. Wird dieses Ziel schuldhaft und vorwerfbar verfehlt, mussย der Delegationsempfรคngerย dafรผr einstehen. Weilย dieserย die Weisungsbefugnis gegenรผber anderen Mitarbeitern hat, istย erย in besonderem Maรe dafรผr verantwortlich, dass die innerbetriebliche Organisation des Arbeitsschutzes gewรคhrleistet ist. Erkenntย der Delegationsempfรคnger,ย dass das Sicherheitssystem innerhalb der betrieblichen Organisation gestรถrt ist, muss sie sofort handeln,ย damit das Schutzziel Arbeitssicherheit wieder erreicht wird.ย
Fazit:ย
Es gibt keine Verantwortung ohne Konsequenz. Fรผr den Delegationsempfรคnger bedeutet dies, dass er im Rahmen seiner Kenntnisse und Erkenntnisse stets den Nachweis zu erbringen hat, dass er die von ihm รผbernommenen Aufgaben fachkundig, sorgfรคltig und zuverlรคssig erfรผllt hat.ย
Wie hat ein Delegationsempfรคnger zu reagieren, wenn anstehende und verantwortlich auszufรผhrende Arbeiten nicht erledigt werden kรถnnen, weil es an den erforderlichen Informationen oder finanziellen/personellen Mitteln fehlt? Die Antwort erfahren Sie in einer kommenden Praxisfrage.ย
Autorenย ย
Stefan Euler (VDE und VDI) Geschรคftsfรผhrer der MEBEDO Akademie GmbH und MEBEDO Consulting GmbH, Montabaur sowie geprรผfter Sachverstรคndiger Elektrotechnik des BDSH e.V.ย