Sind schriftliche Bestellungen von Verantwortlichen Personen wirklich erforderlich?

21. 02.

Das Arbeitsschutzgesetzt (ArbSchG) verlangt vom Arbeitgeber Maßnahmen für den Arbeitsschutz zu treffen, und die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleistet. Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem, die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen, Unterweisung der Beschäftigten und Umsetzung der festgelegten Maßnahmen. Insbesondere in größeren Unternehmen, lässt es sich jedoch nicht vermeiden, dass diese Aufgabe vom Arbeitgeber, zumindest zum Teil, auf andere Personen, z. B. das mittlere Management, delegiert werden. Dies ist auch so im Arbeitsschutzgesetzt vorgesehen. Darin heißt es im § 13 (2) „Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen.“

Die Berufsgenossenschaften konkretisieren diesen Vorgang wie folgt: „Der Unternehmer kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm nach Unfallverhütungsvorschriften obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Die Beauftragung muss den Verantwortungsbereich und Befugnisse festlegen und ist vom Beauftragten zu unterzeichnen. Eine Ausfertigung der Beauftragung ist ihm auszuhändigen.“ (Quelle: DGUV Vorschrift 1 § 13)

Die Schriftform der Pflichtenübertragung, die Kraft gesetzlicher Ermächtigung (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII) in § 13 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1, ehemals BGV A1) geregelt wird, dient der Schaffung klarer Verhältnisse und liegt daher im besonderen Maße im Interesse der Rechtssicherheit. Dabei ist der Verantwortungsbereich klar zu definieren, die Befugnisse festzulegen und das Dokument von beiden Parteien zu unterzeichnen.

Tipp: In der Praxis hat es sich bewährt die Pflichtenübertragung, insbesondere im Bereich der Elektrotechnik, durch schriftliche Bestellungen zu realisieren!

ROE Mustervorlage für die Bestellung eines Anlagenbetreibers

ROE Mustervorlage für die Bestellung eines Anlagenbetreibers

ROE Mustervorlage für die Bestellung eines Anlagenbetreibers

Das Arbeitsschutzgesetzt legt besonderen Wert auf die Qualifikation der bestellten Personen. Es wird Zuverlässigkeit und Fachkunde gefordert. Um diese nachzuweisen empfiehlt es sich, im Rahmen der Auswahl eine Qualifikationserhebung durchzuführen, um so als Arbeitgeber seine Auswahlverantwortung nachzuweisen. 

Tipp: Dokumentieren Sie die Qualifikation Ihrer Beschäftigten mit Hilfe von vordefinierten Erhebungsbögen als Anlage zu der jeweiligen Bestellung.

ROE Mustervorlage für die Qualifikationserhebung einer verantwortlichen Elektrofachkraft

ROE Mustervorlage für die Qualifikationserhebung einer verantwortlichen Elektrofachkraft

ROE Mustervorlage für die Qualifikationserhebung einer verantwortlichen Elektrofachkraft

Abschließend sei noch erwähnt, dass entsprechend ArbSchG der Arbeitgeber, bzw. die von ihm ausgewählten Personen, die festgelegten Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen haben. Der Nachweis für die Wahrnehmung dieser Aufsichts- und Kontrollpflicht, die Stichprobeartig erfolgen kann, sollte ebenfalls schriftlich erfolgen.

Tipp: Dokumentieren Sie Ihre Kontrollrundgänge elektronisch z. B. mit vordefinierten Checklisten.

Einsatz der ROE App zur Dokumentation von Kontrollrundgängen

Einsatz der ROE App zur Dokumentation von Kontrollrundgängen

Einsatz der ROE App zur Dokumentation von Kontrollrundgängen

Was passiert bei Abwesenheit einer verantwortlichen Elektrofachkraft?

Eine Stellvertreterregelung für eine Verantwortliche Elektrofachkraft ist nicht nur sinnvoll, sondern wie in vielen anderen Unternehmensbereichen auch unabdingbar, um auch bei einem Ausfall der Verantwortung tragenden Person weiterhin ein sicheres Arbeiten im Elektrobereich zu ermöglichen und fachlich handlungsfähig zu bleiben.

Elektrofachkraft in der Industrie

Wenn eine EFKffT mit 18 Wochen Qualifizierung im Bereich Industrie (Grundausbildung zzgl. Fachtheorie, Fachpraxis und betriebliche Qualifizierung) „nur“ gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten[1] an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt sind, durchführen darf, kann man von einer EFK in der Industrie mit 9 Wochen Qualifizierung kein fachgerechtes selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren im Bereich der Elektrotechnik erwarten.

Wiederholungsprüfung von ICT Geräten der SK1 ohne Schutzleiter

Die Möglichkeiten der zulässigen Schutzkonzepte in der DIN EN 62368-1 machen es einer befähigten Person nahezu unmöglich zur Geräteprüfung ein ICT-Gerät wirklich zu beurteilen. Es sind mittlerweile von außen so absurd wirkenden Konstruktionen möglich dass außer dem Hersteller kaum mehr jemand etwas sinnvolles dazu sagen kann.

In welchen Zeitabschnitten sind Unterweisungen zu wiederholen?

Der Unternehmer ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit sicherzustellen. Die für die jeweiligen Bereiche eingesetzten Mitarbeiter müssen für ihre Aufgaben ausreichend qualifiziert und persönlich geeignet sein. Der Arbeitgeber hat nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 7 zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Um dies zu gewährleisten hat er diese nach ArbSchG § 12, ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst verschiedene Schritte, die nachfolgend anhand von Praxisbeispielen erläutert werden. 

Was ist beim Betrieb von Experimentiereinrichtungen in Schulen zu beachten?

Die technischen Voraussetzungen wie die Errichtung des Unterrichtsraumes entsprechend der DIN VDE 0100-723 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art Teil 723: Unterrichtsräume mit Experimentiereinrichtungen“ liegen in der Verantwortung des Betreibers, ebenso wie die regelmäßige messtechnische Prüfung der gesamten elektrischen Anlage. Die unterrichtstägliche Prüfung vor der ersten Verwendung und die Schaffung der organisatorischen und persönlichen Voraussetzungen liegt in der Verantwortung der Schule und somit der Lehrkraft.

Was ist beim Einsatz von CO2 Löschern zum Löschen von Bränden in elektrischen Betriebsstätten zu beachten?

CO2-Feuerlöscher sind überwiegend geeignet zur Bekämpfung von Bränden der Brandklasse B.  

Überprüfen Sie also in Ihrem Verantwortungsbereich, wo sich tragbare Kohlendioxid-Feuerlöscher befinden. Es sollte im Einzelfall bewertet werden, ob aufgrund des Einsatzes eines CO2-Löschers und den damit verbundenen Gefahren, ein Handlungsbedarf besteht. Eventuell muss ein Austausch gegen geeignete Wasser-, Schaum- oder Pulverlöscher erfolgen. 

Der Praxisbereich sozial