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Ist bei Winkelschleifern ein Wiederanlaufschutz erforderlich?

Die Beurteilung der Maßnahmen bezüglich des erforderlichen Wiederanlaufschutzes, beispielsweise bei Winkelschleifern, erfolgt durch den Arbeitgeber/ Betreiber auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung. Grundlage: BetrSichV § 3 und §8 (4)

Welche Aspekte sind bei der Pflichtenübertragung zu berücksichtigen?

Eine Pflichtenübertragung, hier der Übertragung von Unternehmerpflichten, muss schriftlich erfolgen. Jedoch kann auch ohne eine schriftliche Übertragung jemand Verantwortlichkeiten innehaben. In diesem Fall spricht man im juristischen Sinne von „konkludentem Handeln“. Eine Person wird hinsichtlich der ihr obliegenden Verantwortung dahingehend beurteilt, ob sie von außen betrachtet den Eindruck erweckt, für eine bestimmte Tätigkeit verantwortlich zu sein. Weicht also das tatsächliche Handeln von der schriftlichen Verantwortungszuweisung ab, orientiert sich die Haftung fast immer am tatsächlichen Handeln („wichtig ist auf dem Platz, also die gelebte Praxis“).

Was ist bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen zu beachten?

Verschiedenste Regelwerker fordern die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. Hierbei ist eine aussagekräftige Dokumentation wichtig. Nach dem Erstellen der Gefährdungsbeurteilung müssen festgelegte Maßnahmen umgesetzt und die Wirksamkeit dieser Überprüft werden.

Ab wann ist eine Maschine „wesentlich verändert“?

Eine wesentliche Veränderung umfasst (und/oder) eine: Leistungserhöhung, Funktionsänderung, Änderung der bestimmungsgemäßen Verwendung, Änderung von Betriebs-, Hilfs- oder Einsatzstoffe, oder die Änderung / Umbau der Sicherheitstechnik

Wie ist der Wiederanlaufschutz einer Maschine auszuführen?

Der Gesetzgeber legt fest, dass Arbeitsmittel nur absichtlich in Gang gesetzt werden dürfen (BetrSichV) §8 Satz 4 / MRL 1.2.3. Wenn elektrische Arbeitsmittel nicht mit einem Wiederanlaufschutz ausgerüstet sind, ist eine Nachrüstung erforderlich. Alternativ kann ein PRCD-S zum Einsatz kommen, da dieser nach Netzwiederkehr per Knopfdruck angeschaltet werden muss.

Warum müssen Sichtkontrollen am Arbeitsplatz erfolgen?

Der Arbeitnehmer ist gesetzlich verpflichtet dem Arbeitgeber im Bereich Arbeitsschutz zu unterstützen. Da Wiederholungsprüfungen (beispielsweise jährlich) allein nicht ausreichen, sollte eine arbeitstägliche Sichtprüfung der Mitarbeiter erfolgen um die Sicherheit für alle zu garantieren.

Der Praxisbereich sozial