Welche Aspekte sind bei der Pflichtenübertragung zu berücksichtigen?

Eine Pflichtenübertragung, hier der Übertragung von Unternehmerpflichten, muss schriftlich erfolgen. Jedoch kann auch ohne eine schriftliche Übertragung jemand Verantwortlichkeiten innehaben. In diesem Fall spricht man im juristischen Sinne von „konkludentem Handeln“. Eine Person wird hinsichtlich der ihr obliegenden Verantwortung dahingehend beurteilt, ob sie von außen betrachtet den Eindruck erweckt, für eine bestimmte Tätigkeit verantwortlich zu sein. Weicht also das tatsächliche Handeln von der schriftlichen Verantwortungszuweisung ab, orientiert sich die Haftung fast immer am tatsächlichen Handeln („wichtig ist auf dem Platz, also die gelebte Praxis“).

Ab wann ist eine Maschine „wesentlich verändert“?

Eine wesentliche Veränderung umfasst (und/oder) eine: Leistungserhöhung, Funktionsänderung, Änderung der bestimmungsgemäßen Verwendung, Änderung von Betriebs-, Hilfs- oder Einsatzstoffe, oder die Änderung / Umbau der Sicherheitstechnik

Wie ist der Wiederanlaufschutz einer Maschine auszuführen?

Der Gesetzgeber legt fest, dass Arbeitsmittel nur absichtlich in Gang gesetzt werden dürfen (BetrSichV) §8 Satz 4 / MRL 1.2.3. Wenn elektrische Arbeitsmittel nicht mit einem Wiederanlaufschutz ausgerüstet sind, ist eine Nachrüstung erforderlich. Alternativ kann ein PRCD-S zum Einsatz kommen, da dieser nach Netzwiederkehr per Knopfdruck angeschaltet werden muss.

Warum müssen Sichtkontrollen am Arbeitsplatz erfolgen?

Der Arbeitnehmer ist gesetzlich verpflichtet dem Arbeitgeber im Bereich Arbeitsschutz zu unterstützen. Da Wiederholungsprüfungen (beispielsweise jährlich) allein nicht ausreichen, sollte eine arbeitstägliche Sichtprüfung der Mitarbeiter erfolgen um die Sicherheit für alle zu garantieren.

Was ist eine ergänzende Gefährdungsbeurteilung?

Eine ergänzende Gefährdungsbeurteilung muss vor Beginn jeder Arbeit erstellt werden, um die bereits existierende Gefährdungsbeurteilung an die teilweise täglich wechselnden Arbeitsbedingungen anzupassen. VDE 0105-100, Absatz 4.1 „Vor jedem Bedienungsvorgang und jeder Arbeit an einer elektrischen Anlage muss eine Bewertung der elektrischen Risiken vorgenommen werden.“

Der Praxisbereich sozial