Müssen vorinstallierte RCD vom Typ AC ausgetauscht werden?

01. 07.

RCD des Typs AC sind für das Abschalten von sinusförmigen Wechselfehlerströmen, die plötzlich auftreten oder langsam ansteigen geeignet. Daraus lässt sich bereits ablesen, dass der TYP AC problematisch ist, da die Stromnetze heutzutage komplexere Verläufe aufweisen.

Diese Sicht teilt auch der Gesetzgeber mit dem Ergebnis, dass Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) des Typs AC nicht zugelassen sind – und das schon seit dem Jahr 1983.
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Folgende Alternativen würden sich, je nach Anlage, bei Ihnen anbieten. 

Typ A für das Abschalten von sinusförmigen Wechselfehlerströmen und pulsierenden Gleichfehlerströmen, die plötzlich auftreten oder langsam ansteigen.
Grundsätzlich sind Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) des Typs A zugelassen.

Bei Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) vom Typ A ist die Auslösung bei pulsierendem Gleichfehlerstrom, der mit einem glatten Gleichfehlerstrom von ≤ 6 mA überlagert ist, sichergestellt. Sobald der Gleichfehlerstrom 6 mA übersteigt, wird der magnetische Kern jedoch in die Sättigung gefahren und kann nicht mehr auslösen. Obwohl grundsätzlich erlaubt, muss daher abgewogen werden, wo dieser RCD – Typ eingesetzt werden kann. Grundregel: ein RCD Typ B ist nicht hinter einem RCD Typ A zu betreiben!

Der RCD Typ F hat zusätzlich zu dem Abschaltverhalten des Typs A folgende zusätzliche Auslösecharakteristik: Fehlerströme mit Mischfrequenzen zwischen Außenleiter und Neutralleiter oder zwischen Außenleiter und geerdetem Mittelleiter, plötzlich auftretend oder langsam ansteigend;
für pulsierende Gleichfehlerströme, die einem glatten Gleichfehlerstrom überlagert sind.

ANMERKUNG 2 Bei Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) vom Typ F ist die Auslösung bei pulsierendem Gleichfehlerstrom, der mit einem glatten Gleichfehlerstrom von ≤ 10 mA überlagert ist, sichergestellt.

Typ B mit einem Abschaltverhalten wie Typ F und löst zusätzlich aus:
bei sinusförmigen Wechselströmen bis 1 000 Hz;
bei Wechselfehlerströmen, die einem glatten Gleichfehlerstrom überlagert sind;
bei pulsierenden Gleichfehlerströmen, die einem glatten Gleichfehlerstrom überlagert sind;

Was passiert bei Abwesenheit einer verantwortlichen Elektrofachkraft?

Eine Stellvertreterregelung für eine Verantwortliche Elektrofachkraft ist nicht nur sinnvoll, sondern wie in vielen anderen Unternehmensbereichen auch unabdingbar, um auch bei einem Ausfall der Verantwortung tragenden Person weiterhin ein sicheres Arbeiten im Elektrobereich zu ermöglichen und fachlich handlungsfähig zu bleiben.

Elektrofachkraft in der Industrie

Wenn eine EFKffT mit 18 Wochen Qualifizierung im Bereich Industrie (Grundausbildung zzgl. Fachtheorie, Fachpraxis und betriebliche Qualifizierung) „nur“ gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten[1] an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt sind, durchführen darf, kann man von einer EFK in der Industrie mit 9 Wochen Qualifizierung kein fachgerechtes selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren im Bereich der Elektrotechnik erwarten.

Wiederholungsprüfung von ICT Geräten der SK1 ohne Schutzleiter

Die Möglichkeiten der zulässigen Schutzkonzepte in der DIN EN 62368-1 machen es einer befähigten Person nahezu unmöglich zur Geräteprüfung ein ICT-Gerät wirklich zu beurteilen. Es sind mittlerweile von außen so absurd wirkenden Konstruktionen möglich dass außer dem Hersteller kaum mehr jemand etwas sinnvolles dazu sagen kann.

In welchen Zeitabschnitten sind Unterweisungen zu wiederholen?

Der Unternehmer ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit sicherzustellen. Die für die jeweiligen Bereiche eingesetzten Mitarbeiter müssen für ihre Aufgaben ausreichend qualifiziert und persönlich geeignet sein. Der Arbeitgeber hat nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 7 zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Um dies zu gewährleisten hat er diese nach ArbSchG § 12, ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst verschiedene Schritte, die nachfolgend anhand von Praxisbeispielen erläutert werden. 

Was ist beim Betrieb von Experimentiereinrichtungen in Schulen zu beachten?

Die technischen Voraussetzungen wie die Errichtung des Unterrichtsraumes entsprechend der DIN VDE 0100-723 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art Teil 723: Unterrichtsräume mit Experimentiereinrichtungen“ liegen in der Verantwortung des Betreibers, ebenso wie die regelmäßige messtechnische Prüfung der gesamten elektrischen Anlage. Die unterrichtstägliche Prüfung vor der ersten Verwendung und die Schaffung der organisatorischen und persönlichen Voraussetzungen liegt in der Verantwortung der Schule und somit der Lehrkraft.

Was ist beim Einsatz von CO2 Löschern zum Löschen von Bränden in elektrischen Betriebsstätten zu beachten?

CO2-Feuerlöscher sind überwiegend geeignet zur Bekämpfung von Bränden der Brandklasse B.  

Überprüfen Sie also in Ihrem Verantwortungsbereich, wo sich tragbare Kohlendioxid-Feuerlöscher befinden. Es sollte im Einzelfall bewertet werden, ob aufgrund des Einsatzes eines CO2-Löschers und den damit verbundenen Gefahren, ein Handlungsbedarf besteht. Eventuell muss ein Austausch gegen geeignete Wasser-, Schaum- oder Pulverlöscher erfolgen. 

Der Praxisbereich sozial