In welcher Form ist bei Neutralleiterschienen in Schaltgerätekombinationen ein Schutz gegen direktes oder indirektes Berühren notwendig?

06. 11.

Um diese Frage zu beantworten ist zunächst zu klären, ob es sich beim Neutralleiter um ein gefährliches aktives Teil handlet. Hierzu heißt es in der Begriffsdefinition der VDE 0660-600-1 Abschnitte 3.7.1 und 3.7.2 

aktives Teil: „Leiter oder leitfähiges Teil, der/das dazu vorgesehen ist, bei bestimmungsgemäßem Betrieb unter Spannung zu stehen, einschließlich eines Neutralleiters, vereinbarungsgemäß jedoch nicht eines PEN-Leiters“ 

Anmerkung 1 zum Begriff: Dieser Begriff besagt nicht unbedingt, dass das Risiko eines elektrischen Schlags besteht. Wenn der Neutralleiter wirksam geerdet ist, ist er kein gefährliches aktives Teil und wird daher in TN-S- oder TN-C-S Systemen nicht geschaltet, wenn dies nicht besonders durch andere Normen gefordert wird. 

gefährliches aktives Teil: „aktives Teil, von dem unter bestimmten Bedingungen ein schädlicher elektrischer Schlag ausgehen kann“ 

Erläuterung: Wenn Neutralleiter(-schienen) in TN-S- oder TN-C-S-Systemen wirksam geerdet sind, stellen sie kein Risiko eines elektrischen Schlages dar und gelten nicht als gefährliches aktives Teil. Sollte es zum Ausfall der betreffenden Erdung des Neutralleiters kommen und somit ein gefährlicher Potentialunterschied gegen Erde möglich werden, dient ein zusätzlicher Basisschutz, z. B. in Form einer Abdeckung oder Einhausung von Neutralleiterschienen dem Schutz gegen direktes Berühren.  

Wer hat Zugriff auf die Neutralleiterschiene? 

In der VDE 0660-600-1:2021-10 in den Abschnitte 8.4.2.2 und 8.4.2.3 heißt es dazu: 

„Basisschutz ist vorgesehen, um Schutz gegen elektrischen Schlag unter üblichen Bedingungen zu erreichen, indem direktes Berühren von gefährlichen aktiven Teilen verhindert wird. Der Basisschutz kann entweder durch geeignete konstruktive Maßnahmen an der Schaltgerätekombination selbst oder durch zusätzliche Maßnahmen, die beim Aufstellen und Anschließen zu treffen sind, erreicht werden. Dies kann Angaben des Herstellers der Schaltgerätekombination erforderlich machen. Ein Beispiel für zusätzliche Maßnahmen ist das Aufstellen einer Schaltgerätekombination in offener Bauform ohne weitere Vorkehrungen in einem Betriebsraum, zu dem nur befugte Personen Zugang haben. (…) 

Basisisolierung aktiver Teile: (…) Gefährliche aktive Teile müssen vollständig mit einer Isolierung abgedeckt sein, die nur durch Zerstörung entfernt werden kann. Für Betriebsmittel muss die Isolierung mit der entsprechenden Norm für das Betriebsmittel übereinstimmen.“ 

Abdeckungen oder Gehäuse: „Durch Luft isolierte aktive Teile müssen sich innerhalb von Gehäusen oder hinter Abdeckungen befinden, die mindestens einen Schutzgrad von IPXXB aufweisen. (…) 

Erläuterung: Innerhalb von laienbedienbaren Schaltgerätekombination mit einem vollständigen Schutz gegen direktes Berühren sind alle aktiven und gefährlichen aktiven Teile bereits durch die Basisisolierung in Form der Feldabdeckung abgedeckt, sodass für den Bediener/Laien keine Gefährdung besteht.  

In nicht laienbedienbaren Schaltgerätekombinationen die mit dem Warnzeichen W012 als „abgeschlossene elektrische Betriebsstätte“ versehen sind, muss eine Neutralleiterschiene innerhalb von Gehäusen, nicht abgedeckt sein, da es sich nicht um ein gefährliches aktives Teil handelt 

Der Zutritt ist auf Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesenen Personen beschränkt, sodass die Gefährdung zusätzlich durch Kenntnisse und Fähigkeiten der Mitarbeiter gesenkt wird. 

Fazit 

Gefährliche aktive Teile (Außenleiter) müssen vollständig von Isolierung umhüllt sein, weil bei Berührung von einem elektrischen Schlag auszugehen ist.   

Solange Neutralleiter(schienen) wirksam geerdet sind, sind sie keine gefährlichen aktiven Teile und müssen dementsprechend nicht vollständig von Isolierung umhüllt sein. Ausschlaggebend für die Betrachtung ist hier u. a. die ordnungsgemäße (geschützte) Verlegung der Erdverbindung. 

Generell ist ein abgedeckter oder basisisolierter Aufbau der Neutralleiterschiene die sichere Seite, jedoch in der Praxis noch recht selten zu finden. Der Betreiber kann dies in seiner Spezifikation der Schaltgerätekombination fordern, wenn er dies generell erhalten will. Ist dies nicht vereinbart, liegt die Gestaltung in der Hand des Herstellers der Schaltgerätekombination. 

Was passiert bei Abwesenheit einer verantwortlichen Elektrofachkraft?

Eine Stellvertreterregelung für eine Verantwortliche Elektrofachkraft ist nicht nur sinnvoll, sondern wie in vielen anderen Unternehmensbereichen auch unabdingbar, um auch bei einem Ausfall der Verantwortung tragenden Person weiterhin ein sicheres Arbeiten im Elektrobereich zu ermöglichen und fachlich handlungsfähig zu bleiben.

Elektrofachkraft in der Industrie

Wenn eine EFKffT mit 18 Wochen Qualifizierung im Bereich Industrie (Grundausbildung zzgl. Fachtheorie, Fachpraxis und betriebliche Qualifizierung) „nur“ gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten[1] an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt sind, durchführen darf, kann man von einer EFK in der Industrie mit 9 Wochen Qualifizierung kein fachgerechtes selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren im Bereich der Elektrotechnik erwarten.

Wiederholungsprüfung von ICT Geräten der SK1 ohne Schutzleiter

Die Möglichkeiten der zulässigen Schutzkonzepte in der DIN EN 62368-1 machen es einer befähigten Person nahezu unmöglich zur Geräteprüfung ein ICT-Gerät wirklich zu beurteilen. Es sind mittlerweile von außen so absurd wirkenden Konstruktionen möglich dass außer dem Hersteller kaum mehr jemand etwas sinnvolles dazu sagen kann.

In welchen Zeitabschnitten sind Unterweisungen zu wiederholen?

Der Unternehmer ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit sicherzustellen. Die für die jeweiligen Bereiche eingesetzten Mitarbeiter müssen für ihre Aufgaben ausreichend qualifiziert und persönlich geeignet sein. Der Arbeitgeber hat nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 7 zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Um dies zu gewährleisten hat er diese nach ArbSchG § 12, ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst verschiedene Schritte, die nachfolgend anhand von Praxisbeispielen erläutert werden. 

Was ist beim Betrieb von Experimentiereinrichtungen in Schulen zu beachten?

Die technischen Voraussetzungen wie die Errichtung des Unterrichtsraumes entsprechend der DIN VDE 0100-723 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art Teil 723: Unterrichtsräume mit Experimentiereinrichtungen“ liegen in der Verantwortung des Betreibers, ebenso wie die regelmäßige messtechnische Prüfung der gesamten elektrischen Anlage. Die unterrichtstägliche Prüfung vor der ersten Verwendung und die Schaffung der organisatorischen und persönlichen Voraussetzungen liegt in der Verantwortung der Schule und somit der Lehrkraft.

Was ist beim Einsatz von CO2 Löschern zum Löschen von Bränden in elektrischen Betriebsstätten zu beachten?

CO2-Feuerlöscher sind überwiegend geeignet zur Bekämpfung von Bränden der Brandklasse B.  

Überprüfen Sie also in Ihrem Verantwortungsbereich, wo sich tragbare Kohlendioxid-Feuerlöscher befinden. Es sollte im Einzelfall bewertet werden, ob aufgrund des Einsatzes eines CO2-Löschers und den damit verbundenen Gefahren, ein Handlungsbedarf besteht. Eventuell muss ein Austausch gegen geeignete Wasser-, Schaum- oder Pulverlöscher erfolgen. 

Welcher unterschied besteht zwischen der verantwortlichen „Elektrofachkraft“ und der „Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)“

Die aktualisierte VDE 1000-10 von Juni 2021 unterscheidet zwischen einer verantwortlichen „Elektrofachkraft“ und einer „Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)“. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass grundsätzlich jede Elektrofachkraft jederzeit selbst für ihr fachliches Handeln verantwortlich ist. In den elektrotechnischen Regeln wird vereinzelt auch von einer (dafür zuständigen) verantwortlichen Elektrofachkraft gesprochen. Somit ist mit dem Begriff verantwortlichen „Elektrofachkraft“, die Elektrofachkraft gemeint, die für ihre Tätigkeiten und ihr Handeln die Verantwortung trägt. (VDE 1000-10 Abs. 4.1).  

Der Praxisbereich sozial