Das Bรผrgerliche Gesetzbuch (BGB) kennt neben der Schriftform (ยง 126 BGB) auch die elektronische Form (ยง 126 a BGB) und die Textform (ยง 126b BGB). ยง 127 BGB regelt zu der รberschrift โVereinbarte Formโ, dass die Parteien im wechselseitigen Miteinander โdie an die zur Wahrung der Form zu stellenden Anforderungen selbst bestimmenโ.ย
Einer der zentralen Grundgedanken unserer Zivilrechtsordnung ist die sogenannte Vertragsautonomie. Hiernach kรถnnen die Parteien miteinander verbindlich verabreden welche rechtlichen Regelungen zwischen ihnen gelten sollen. Die Vertragsautonomie ist dann zulรคssig, wenn nicht ausdrรผcklich anderslautende gesetzliche Bestimmungen vorrangig zu beachten sind. So erfolgt beispielhaft die Quittierung des Empfangs einer Sendung gegenรผber dem Post- oder Paketboten auf einem Unterschriftspad rechtlich als Erklรคrung in Textform.ย ย
Die Textform erfรผllt keine der gรคngigen Formzwecke (z. B. Warn-, Beweis- oder Identifikationsfunktion). Sie gewรคhrleistet aber, dass die Beteiligten sich zuverlรคssig รผber den Inhalt der Erklรคrung informieren kรถnnen und erfรผllt die damit verbundene Informationsfunktion, die inzwischen zu den klassischen Formzwecken hinzugetreten ist.ย ย
Zu berรผcksichtigen sind hierbei die rechtlichen Erfordernisse. So muss die Erklรคrung in einer zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeigneten Weise abgegeben werden und die Person des Erklรคrenden muss genannt werden.ย ย
Das Quittieren mittels Textform dient nicht der Beweisfunktion. Von Bedeutung ist aber, dass im Zusammenhang mit der durchgefรผhrten Arbeit eine Zuordnung zu einem Handelnden erfolgen kann. Ein weiterer Aspekt ist die Wahrnehmung des Erklรคrenden, dass dieser mit seinem gewollten Erklรคrungsakt die ordnungsgemรครe Durchfรผhrung oder den Abschluss der erbrachten Arbeitsleistung bestรคtigt und hierfรผr โ zumindest aus der Sicht der Verbindlichkeit des eigenen Handelns โ auch einstehen will. Schlieรlich ist es durch eine derartige Personalisierung mรถglich sich im Zusammenhang mit etwaigen Rรผckfragen konkret an eine bekannte, nรคmlich die hier handelnde Person, wenden zu kรถnnen.ย