Oft findet man in elektrischen Anlagen Aushänge wie z. B.: „Brandbekämpfung nach VDE 0132“, „Erste Hilfe“ die „Fünf Sicherheitsregeln“ oder die ganze „VDE 0105-100“. Diese Aushänge werden jedoch nicht rechtlich gefordert.
In einer früheren Fassung der VDE 0105-1 aus dem Jahr 1983 wurden diese Dokumente zwar gefordert, jedoch lediglich bei elektrischen Betriebsstätten, die ständig von Personal besetzt sind
In der aktuellen Fassung der VDE 0105-100 steht hierzu lediglich: „Es wird empfohlen, eine Anleitung zur Ersten Hilfe je nach Erfordernis an der Arbeitsstelle auszuhängen oder als Merkblatt […] an die arbeitende Personen auszugeben.“
Der Bedarf von weiteren Aushängen sowie die Kennzeichnung sollte von der verantwortlichen Elektrofachkraft beurteilt und ggf. veranlasst werden.