Der Gedanke, die fest installierten Steckdosenverteiler als Speisepunkte für Bau- und Montagezwecke zu nutzen ist nicht neu. Die DIN VDE 0100-704, als Norm für die Installation auf Baustellen, beschreibt ihren Anwendungsbereich allerdings als beschränkt auf „… die Dauer der Bau- oder Abbrucharbeiten errichteten elektrischen Anlagen, die nach Beendigung der Arbeiten außer Betrieb genommen werden sollen.“ Dabei ist es unerheblich ob die Anlagenteile fest oder beweglich errichtet werden.
Um eine sinnvolle Lösung zu erreichen wird empfohlen die in der Anfrage beschriebenen Steckdosenverteiler tatsächlich als Anschlusspunkt zu beschreiben. Dieser Anschlusspunkt (korrekterweise nach DIN EN 61439-1 und 2) ist dann Teil der „gewöhnlichen“ elektrischen Anlage. Hier dürfen sich dann z.B. Fremdfirmen selbst anschließen. Wenn die Steckdosen alle über RCD mit 30 mA geschützt sind muss die anschließende Fremdfirma gemäß DGUV Information 203-006 nicht einmal zwingend einen eigenen Verteiler mit RCD oder PRCD-S verwenden sofern der Verteiler inkl. RCD als „geprüft und sicher“ gilt und der Anlagenverantwortliche dies so frei gibt.
Wichtiges Detail ist allerdings, dass zukünftig innerhalb der Baustromanlage nach DIN VDE 0100-704 für Drehstrom-Steckdosen eine RCD Typ B vorgeschrieben ist. Im Steckdosenverteiler dürfte wohl bisher ein RCD Typ A installiert sein. Da ein RCD Typ B hinter einem RCD Typ A nicht verwendet werden darf wäre nun entweder
- Der RCD Typ A gegen einen allstromsensitiven RCD Typ B zu tauschen oder
- Am Anschlusspunkt dürften nur die Schuko-Steckdosen für Bau- und Montagezwecke genutzt werden oder
- An den Drehstrom-Steckdosen dürften nur mobile Verteiler mit Schuko-Steckdosen angeschlossen werden.
Eine feste und dauerhafte Installation von Baustromverteilern nach DIN EN 61439-4 ist normativ nicht vorgesehen und nötig.