Dürfen Steckdosenverteiler mit LS und RCD nach DIN EN 61439, als Anschlusspunkt bei Montagearbeiten benutzen werden, oder sind Baustromverteiler nach DIN VDE 0100-704 erforderlich?

27. 02.

Der Gedanke, die fest installierten Steckdosenverteiler als Speisepunkte für Bau- und Montagezwecke zu nutzen ist nicht neu. Die DIN VDE 0100-704, als Norm für die Installation auf Baustellen, beschreibt ihren Anwendungsbereich allerdings als beschränkt auf „… die Dauer der Bau- oder Abbrucharbeiten errichteten elektrischen Anlagen, die nach Beendigung der Arbeiten außer Betrieb genommen werden sollen.“ Dabei ist es unerheblich ob die Anlagenteile fest oder beweglich errichtet werden.

Um eine sinnvolle Lösung zu erreichen wird empfohlen die in der Anfrage beschriebenen Steckdosenverteiler tatsächlich als Anschlusspunkt zu beschreiben. Dieser Anschlusspunkt (korrekterweise nach DIN EN 61439-1 und 2) ist dann Teil der „gewöhnlichen“ elektrischen Anlage. Hier dürfen sich dann z.B. Fremdfirmen selbst anschließen. Wenn die Steckdosen alle über RCD mit 30 mA geschützt sind muss die anschließende Fremdfirma gemäß DGUV Information 203-006 nicht einmal zwingend einen eigenen Verteiler mit RCD oder PRCD-S verwenden sofern der Verteiler inkl. RCD als „geprüft und sicher“ gilt und der Anlagenverantwortliche dies so frei gibt.

Wichtiges Detail ist allerdings, dass zukünftig innerhalb der Baustromanlage nach DIN VDE 0100-704 für Drehstrom-Steckdosen eine RCD Typ B vorgeschrieben ist. Im Steckdosenverteiler dürfte wohl bisher ein RCD Typ A installiert sein. Da ein RCD Typ B hinter einem RCD Typ A nicht verwendet werden darf wäre nun entweder

  • Der RCD Typ A gegen einen allstromsensitiven RCD Typ B zu tauschen oder
  • Am Anschlusspunkt dürften nur die Schuko-Steckdosen für Bau- und Montagezwecke genutzt werden oder
  • An den Drehstrom-Steckdosen dürften nur mobile Verteiler mit Schuko-Steckdosen angeschlossen werden.

Eine feste und dauerhafte Installation von Baustromverteilern nach DIN EN 61439-4 ist normativ nicht vorgesehen und nötig.

Was passiert bei Abwesenheit einer verantwortlichen Elektrofachkraft?

Eine Stellvertreterregelung für eine Verantwortliche Elektrofachkraft ist nicht nur sinnvoll, sondern wie in vielen anderen Unternehmensbereichen auch unabdingbar, um auch bei einem Ausfall der Verantwortung tragenden Person weiterhin ein sicheres Arbeiten im Elektrobereich zu ermöglichen und fachlich handlungsfähig zu bleiben.

Elektrofachkraft in der Industrie

Wenn eine EFKffT mit 18 Wochen Qualifizierung im Bereich Industrie (Grundausbildung zzgl. Fachtheorie, Fachpraxis und betriebliche Qualifizierung) „nur“ gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten[1] an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt sind, durchführen darf, kann man von einer EFK in der Industrie mit 9 Wochen Qualifizierung kein fachgerechtes selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren im Bereich der Elektrotechnik erwarten.

Wiederholungsprüfung von ICT Geräten der SK1 ohne Schutzleiter

Die Möglichkeiten der zulässigen Schutzkonzepte in der DIN EN 62368-1 machen es einer befähigten Person nahezu unmöglich zur Geräteprüfung ein ICT-Gerät wirklich zu beurteilen. Es sind mittlerweile von außen so absurd wirkenden Konstruktionen möglich dass außer dem Hersteller kaum mehr jemand etwas sinnvolles dazu sagen kann.

In welchen Zeitabschnitten sind Unterweisungen zu wiederholen?

Der Unternehmer ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit sicherzustellen. Die für die jeweiligen Bereiche eingesetzten Mitarbeiter müssen für ihre Aufgaben ausreichend qualifiziert und persönlich geeignet sein. Der Arbeitgeber hat nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 7 zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Um dies zu gewährleisten hat er diese nach ArbSchG § 12, ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst verschiedene Schritte, die nachfolgend anhand von Praxisbeispielen erläutert werden. 

Was ist beim Betrieb von Experimentiereinrichtungen in Schulen zu beachten?

Die technischen Voraussetzungen wie die Errichtung des Unterrichtsraumes entsprechend der DIN VDE 0100-723 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art Teil 723: Unterrichtsräume mit Experimentiereinrichtungen“ liegen in der Verantwortung des Betreibers, ebenso wie die regelmäßige messtechnische Prüfung der gesamten elektrischen Anlage. Die unterrichtstägliche Prüfung vor der ersten Verwendung und die Schaffung der organisatorischen und persönlichen Voraussetzungen liegt in der Verantwortung der Schule und somit der Lehrkraft.

Was ist beim Einsatz von CO2 Löschern zum Löschen von Bränden in elektrischen Betriebsstätten zu beachten?

CO2-Feuerlöscher sind überwiegend geeignet zur Bekämpfung von Bränden der Brandklasse B.  

Überprüfen Sie also in Ihrem Verantwortungsbereich, wo sich tragbare Kohlendioxid-Feuerlöscher befinden. Es sollte im Einzelfall bewertet werden, ob aufgrund des Einsatzes eines CO2-Löschers und den damit verbundenen Gefahren, ein Handlungsbedarf besteht. Eventuell muss ein Austausch gegen geeignete Wasser-, Schaum- oder Pulverlöscher erfolgen. 

Der Praxisbereich sozial