Neue EmpfBS 1201 „Leitfaden zur Umsetzung von Prüfanforderungen nach verschiedenen Rechtsvorschriften“

05. 04.

Diese Empfehlung richtet sich an Arbeitgeber, die an Arbeitsmitteln Prüfungen nach BetrSichV und zusätzlich nach anderen Rechtsvorschriften weitere Prüfungen durchzuführen haben. Sie gibt Hinweise dazu, wie diese Prüfungen inhaltlich und organisatorisch so gestaltet und miteinander kombiniert werden können, dass sich der Gesamtaufwand für die Prüfungen reduziert. Damit soll dem Arbeitgeber eine Hilfestellung angeboten werden, wenn er im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Anforderungen zu Art, Umfang und Fristen von Prüfungen festlegen muss.

Einzelheiten zu den erforderlichen Prüfungen nach BetrSichV können TRBS 1201 „Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ und den Folgeteilen in ihrer jeweils gültigen Fassung entnommen werden. Die Anforderungen anderer Rechtsbereiche sowie der jeweils zugehörigen Regelwerke bleiben unberührt.

Quelle: EmpfBS 1201 “Leitfaden zur Umsetzung von Prüfanforderungen nach verschie- denen Rechtsvorschriften”, August 2023

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Neue TRBS 1116 Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln

Diese Technische Regel konkretisiert die BetrSichV hinsichtlich der Anforderungen an die Qualifikation und Unterweisung von Beschäftigten, sodass sie in der Lage sind, Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden, die Beauftragung von Beschäftigten für die Verwendung von Arbeitsmitteln, sofern diese mit besonderen Gefährdungen verbunden ist und die Beauftragung von Beschäftigten für die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten.

Der Praxisbereich sozial