Neue DGUV Information 205-041 „Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien“

05. 04.

Seit mehr als drei Jahrzehnten sind Lithium-Ionen-Batterien in verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens und der Arbeitswelt omnipräsent. Ihr Einsatz reicht von privaten Anwendungen bis hin zu beruflichen Anwendungen, wobei ihre Vorteile, wie die Unabhängigkeit von Kabeln, erhöhte Bewegungsfreiheit und die Vermeidung von Abgasemissionen im Vergleich zu Verbrennungsmotoren, klar erkennbar sind. Diese Batterien existieren in einer Vielzahl von Ausführungen und Leistungsstufen und begleiten uns durch alle Lebensphasen, von der Produktion bis hin zum Recycling.

Aktuelle Forschungen konzentrieren sich auf die Entwicklung von Lithium-Metall-Batterien der fünften Generation, die ähnliche Gefahren wie Lithium-Ionen-Batterien bergen. Im Bereich des Gefahrguttransports ist der Begriff „Lithiumbatterien“ bereits als allgemeine Bezeichnung etabliert.

Die Risiken im Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien, einschließlich Entwicklung, Produktion, Nutzung, Entsorgung und Recycling, können zu Bränden führen. Mögliche Ursachen sind Qualitätsmängel, unsachgemäßer Umgang, ungeeignete Ladeinfrastrukturen oder defizitäre Batteriemanagementsysteme (BMS). Die Brandgefahr, die von Lithium-Ionen-Batterien ausgeht, ist der Öffentlichkeit spätestens nach verschiedenen Bränden und Rückrufaktionen von Smartphones, Notebooks, Powerbanks und Elektrofahrzeugen bekannt geworden.

Gerichtsurteile haben bereits auf die erhöhte Brandgefahr beim Laden von Lithium-Ionen-Batterien hingewiesen, die als allgemein bekannt gilt, da Medienberichte über diese Risiken vorliegen. Es wird empfohlen, Lithium-Ionen-Batterien fern von brennbarem Material, auf nicht brennbaren Oberflächen und unter Aufsicht zu laden, wie aus Versicherungsbedingungen und Geräteanleitungen hervorgeht.

Die DGUV Information 205-041 „Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien“ liefert grundlegende Informationen über Lithium-Ionen-Batterien und die damit verbundenen Risiken. Sie bietet auch Anleitungen für Unternehmen, um den sicheren Umgang mit diesen Batterien zu fördern und Brände zu vermeiden.

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Neue TRBS 1116 Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln

Diese Technische Regel konkretisiert die BetrSichV hinsichtlich der Anforderungen an die Qualifikation und Unterweisung von Beschäftigten, sodass sie in der Lage sind, Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden, die Beauftragung von Beschäftigten für die Verwendung von Arbeitsmitteln, sofern diese mit besonderen Gefährdungen verbunden ist und die Beauftragung von Beschäftigten für die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten.

Der Praxisbereich sozial