Messkategorien und Messmittelzubehör

15. 11.

Die Grundanforderung ist klar: Messmittelzubehör (Messspitzen, Messleitungen, Adapter usw.) müssen für die vorgesehene Messaufgabe genauso geeignet sein, wie das Messgerät selbst. Dies gilt grundsätzlich für alle Mess- und Prüfgeräte, die zu Messzwecken an Netzstromkreisen angeschlossen werden. Zur Unterscheidung der verschiedenen Anforderungen hat man die sogenannten Messkategorien nach DIN EN 61010-031 geschaffen.

Seit einer Änderung der DIN EN 61010-031 im August 2008 dürfen Messspitzen der CAT III und IV maximal nur noch 4 mm an der Spitze unisoliert sein. Zweipolige Spannungsprüfer sind davon jedoch nicht betroffen. Bei CAT II darf der unisolierte Teil der Messspitze wie früher bei allen Messkategorien noch maximal 19 mm lang und 4 mm dick sein. Viele Hersteller von Messspitzen und Messleitungen bieten „Überzieher“ für ihre CAT II-Messspitzen an, damit CAT III oder CAT IV erreicht wird

Wichtig: Altes Messmittelzubehör der CAT III und IV darf somit nur noch als CAT II verwendet werden. Messmittelzubehör ohne CAT-Angabe darf nur für Messungen im CAT I-Bereich verwendet werden.

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Neue TRBS 1116 Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln

Diese Technische Regel konkretisiert die BetrSichV hinsichtlich der Anforderungen an die Qualifikation und Unterweisung von Beschäftigten, sodass sie in der Lage sind, Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden, die Beauftragung von Beschäftigten für die Verwendung von Arbeitsmitteln, sofern diese mit besonderen Gefährdungen verbunden ist und die Beauftragung von Beschäftigten für die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten.

Der Praxisbereich sozial