Information zu den neuen Brandschutzschaltern “AFDD”

03. 02.

Ein AFDD (Arc Fault Detection Device) ist umgangssprachlich ein Brandschutzschalter welcher normativ korrekt Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung heißt. Der Anwendungsbereich des AFDDs ist in der Neuausgabe VDE 0100-420:2016-02 (Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-42: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen thermische Auswirkungen) geregelt. Für Endstromkreise in einphasigen Wechselspannungssystemen mit einem Betriebsstrom nicht größer als 16 A, die elektrische Betriebsmittel in den angesprochenen Bereichen versorgen oder diese Bereiche durchqueren, gelten AFDDs mittlerweile als Stand der Technik. Nach VDE 0100-420 Abschnitt 421.7 sind AFDDs vorzusehen in:

  • „In Schlaf- oder Aufenthaltsräumen von Heimen oder Tageseinrichtungen für Kinder, behinderte oder alte Menschen (z. B. Kindertagesstätten, Seniorenheime);
  • in Schlaf- oder Aufenthaltsräumen von barrierefreien Wohnungen nach DIN 18040-2
  • in Räumen oder Orten mit einem Feuerrisiko durch verarbeitete oder gelagerte Materialien nach 422.3;
  • mit brennbaren Baustoffen nach 422.4;
  • mit Gefährdungen für unersetzbare Güter nach 422.6.“

Anwendungsbereich der VDE 0100-420:2016-02

Die VDE 0100-420:2016-02 ist grundsätzlich bei Neuerrichtungen, Erweiterungen und Änderungen von Niederspannungsanlagen anzuwenden. Darin enthalten sind Maßnahmen zum Schutz von Personen, Nutztieren und Sachen gegen thermische Einflüsse, Verbrennungen oder Zersetzung von Materialien sowie Brandgefahr von elektrischen Betriebsmitteln. Auch gegen Verbreitung von Flammen und Rauch im Brandfall von elektrischen Anlagen in benachbarte Brandabschnitte und gegen die Beeinträchtigung der sicheren Funktion elektrischer Einrichtungen, sind entsprechende Maßnahmen vorzunehmen. AFDDs werden in Deutschland mit der Aktualisierung der VDE 0100-420 seit Februar 2016 gefordert. Jedoch besteht bis 18. Dezember 2017 noch eine Übergangsfrist, in der die Norn vom Februar 2013, die keine AFDDs fordert, noch angewendet werden kann.

Auszug aus DKE Verlautbarung vom 03.08.2016:

„Eine Anlage, die sich in Planung/im Bau befindet, aber erst nach dem 18.12.2017 fertig gestellt sein wird, muss somit den Anforderungen der Ausgabe 2016-02 entsprechen.

Mit der Neuausgabe von DIN VDE 0100-420 (VDE 0100-420):2016-02 ist keine Anpassung unveränderter bestehender Anlagen an die neu aufgenommenen Anforderungen an den Schutz gegen die Auswirkungen von Lichtbögen in Endstromkreisen mit Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDDs) verbunden.“

Letztendlich ist es in jedem Einzelfall zwingend erforderlich, anhand einer Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob bzw. welche Maßnahmen zur Minimierung vorhandener Gefährdungen (z. B. thermische Auswirkung, VDE 0100-100 Abschnitt 131.3) getroffen werden müssen und in welchem Umfang Anlagenteile aufgrund der baulichen Gegebenheiten mit einem AFDD auszustatten sind. Denn bei der Maßnahmenfestlegung muss, gemäß gesetzlicher Vorgaben (siehe z. B.  Betriebssicherheitsverordnung und Technische Regeln für Betriebssicherheit), der Stand der Technik berücksichtigt werden.

Ihr R.O.E. Team

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Neue TRBS 1116 Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln

Diese Technische Regel konkretisiert die BetrSichV hinsichtlich der Anforderungen an die Qualifikation und Unterweisung von Beschäftigten, sodass sie in der Lage sind, Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden, die Beauftragung von Beschäftigten für die Verwendung von Arbeitsmitteln, sofern diese mit besonderen Gefährdungen verbunden ist und die Beauftragung von Beschäftigten für die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten.

Der Praxisbereich sozial