Jedes elektrische Betriebsmittel (Arbeitsmittel) birgt Gefahren, die von ihm ausgehen. Diese Gefahren kann man minimieren, wenn die Betriebsmittel vor der Verwendung in Augenschein genommen werden. Hierzu ist im Allgemeinen kein besonderes Fachwissen erforderlich. Der gesunde Menschenverstand ist oft ausreichend.
Abb. Unzulรคssige Verwendung/ Quelle: R.O.E. GmbH
Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV 2015) fordert folgendes:
ยง 4 Grundpflichten des Arbeitgebers
(5) โฆ Der Arbeitgeber hat weiterhin dafรผr zu sorgen, dass Arbeitsmittel vor ihrer jeweiligen Verwendung durch Inaugenscheinnahme und erforderlichenfalls durch eine Funktionskontrolle auf offensichtliche Mรคngel kontrolliert werden und Schutz- und Sicherheitseinrichtungen einer regelmรครigen Funktionskontrolle unterzogen werden. โฆ
Die Inaugenscheinnahme eines Betriebsmittels
Vor der Benutzung ist das Betriebsmittel โin Augenschein zu nehmenโ. Dies bedeutet, dass man sich die Betriebsmittel auf offensichtliche Beschรคdigungen ansieht. Dieses โBesichtigenโ beinhaltet 3 Abschnitte:
1.Beschรคdigungen
2.Funktionsstรถrungen
3.Prรผfplakette
Bei der Inaugenscheinnahme ist lediglich festzustellen, dass das Betriebsmittel keine Beschรคdi-gungen aufweist und funktionstรผchtig ist. Werden keine sichtbaren Beschรคdigungen festgestellt und ist die Prรผfplakette noch gรผltig, dann kann das Betriebsmittel bestimmungsgemรคร genutzt werden.
Nutzen auch Sie die Vorteile von R.O.E und versorgen Sie sich mit den passenden Checklisten und Dokumenten zur Umsetzung der elektrotechnischen Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung!
Ihr R.O.E. Team