Die neue DIN VDE 0100-410

18. 12.

Die Norm zur Errichtung von Niederspannungsanlagen wurde überarbeitet

Die DIN VDE 0100-410 wurde überarbeitet. Die neue DIN VDE-410 (VDE 0100-410):2018-10 macht u. a. neue Vorgaben zu Schutzeinrichtungen, Abschaltzeiten und RCDs in Wohnungen.

Quelle: In Anlehnung an ep21.2018 M. Fengel

Gültigkeit und Übergangsfristen

Die DIN VDE-410 (VDE 0100-410):2018-10 gilt ab Oktober 2018, die Übergangsfrist endet am 7.7.2020.

Ersetzte Normen

Die DIN VDE-410 (VDE 0100-410):2018-10 ersetzt die DIN VDE 0100-410(VDE 0100-410):2007-06 und DIN VDE 0100-739 (VDE0100-739):1989-06.

Die VDE-Leitlinie DIN VDE 0100-739 (VDE0100-739):1989-06 „Zusätzlicher Schutz bei direktem Berühren in Wohnungen durch Schutzeinrichtungen mit IΔn ≤ 30 mA in TN- und TT-Systemen“ empfahl die Verwendung von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen RCDs in Wohnungen.

Schutzeinrichtungen müssen zum Trennen geeignet sein

In Abschnitt 411.3.2.1 wurde die Vorgabe ergänzt, dass Schutzeinrichtungen für die automatische Abschaltung im Fehlerfall die Trennfunktion erfüllen müssen.

Neue Abschaltzeiten für Steckdosen bis 63 A.

Die Abschaltzeiten nach der Tabelle 41.1 galten bisher nur für Endstromkreise bis 32 A bzw. für fest angeschlossene Verbrauchsmittel. In der überarbeiteten DIN VDE 0100-410 müssen auch für Steckdosen bis einschließlich 63 A Abschaltzeiten nach Tabelle 41.1 eingehalten werden (Abschnitt 411.3.2.2). Für fest angeschlossene Verbrauchsmittel ändert sich nichts.

Quelle: MEBEDO Akademie GmbH

Quelle: MEBEDO Akademie GmbH

Abschaltzeit für Gleichspannungen reduziert

Die höchst zulässige Abschaltzeit nach Tabelle 41.1 “Maximale Abschaltzeiten” wurde ebenfalls in Abschnitt 411.3.2.2 angepasst. Für Gleichspannungen ab 120 V und bis einschließlich 230 V wurde die Abschaltzeit von 5 s auf 1 s reduziert.

Erweiterung des Bemessungsstroms von 20 A auf 32 A

Eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit IΔn von max. 30 mA muss nun bei Steckdosen in Endstromkreisen für Wechselstrom mit einem Bemessungsstrom bis 32 A (bisher 20 A) zur Anwendung gelangen. (Abschnitt 411.3.3).

Normative Abweichung durch Gefährdungsbeurteilung möglich

In einer Anmerkung heißt es, dass Steckdosen mit einem Bemessungsstrom nicht größer als 32 A von dieser Vorgabe ausgenommen werden können, sofern im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Maßnahmen festgelegt werden, die eine allgemeine Verwendung dieser Steckdosen dauerhaft ausschließen. Damit werden die Obliegenheiten der Arbeitgeber klar herausgestellt.

Ein weiterer Punkt bei dem die Erweiterung des Bemessungsstroms von 20 A auf 32 A greift

Auch in Endstromkreise mit fest angeschlossenen ortsveränderlichen Betriebsmitteln für Wechselstrom zur Verwendung im Außenbereich (bisher für im Außenbereich verwendete tragbare Betriebsmittel) mit einem Bemessungsstrom nicht größer als 32 A, muss eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit IΔn von max. 30 mA eingesetzt werden.
(Abschnitt 411.3.3).

Auch hierzu gibt es eine Anmerkung darin heißt es, zur Erfüllung dieser Anforderungen empfiehlt sich der Einsatz einer netzspannungsunabhängigen Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit eingebautem Überstromschutz (FI/LS-Schalter) in jedem Endstromkreis. Diese Schutzeinrichtungen ermöglichen Personen-, Brand- und Leitungsschutz in einem Gerät.

Durch die Zuordnung zu jedem einzelnen Endstromkreis werden unerwünschte Abschaltungen fehlerfreier Stromkreise, hervorgerufen durch Aufsummierung betriebsbedingter Ableitströme oder durch transiente Stromimpulse bei Schalthandlungen, vermieden.

Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in Wohnungen auch bei Beleuchtungsstromkreisen

Ab sofort sind Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsfehlerstrom von höchstens 30 mA in Wohnungen auch bei Beleuchtungsstromkreisen, die mit Wechselstrom (AC) betrieben werden, vorzusehen. (Abschnitt 411.3.4).

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Neue TRBS 1116 Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln

Diese Technische Regel konkretisiert die BetrSichV hinsichtlich der Anforderungen an die Qualifikation und Unterweisung von Beschäftigten, sodass sie in der Lage sind, Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden, die Beauftragung von Beschäftigten für die Verwendung von Arbeitsmitteln, sofern diese mit besonderen Gefährdungen verbunden ist und die Beauftragung von Beschäftigten für die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten.

Der Praxisbereich sozial