Alle Jahre wieder steht das ungeliebte Thema der Sicherheitsunterweisung an

21. 06.

Fehler bei der Unterweisung

Häufig werden Unterweisungen jedoch als schnöder Monolog des frustrierten Vorgesetzten abgehalten, dem es schon genauso vor der langweiligen Unterweisung graut, wie seinen Zuhörern. Viele von Ihnen haben diese Situationen bestimmt schon zu Genüge mitbekommen.


Was tun?

Zum einen kommt es auf die Dauer und zum anderen auf die Darstellungsform und –art der Themen an. Lieber öfters kurze Unterweisungen und diese im Dialog, als nur 1- 2 mal pro Jahr, dafür dann gleich gut 2 Stunden und alle trockenen Themen auf einmal.

Themenfindung

Hatten Sie in der Abteilung irgendeine Frage oder eine Unsicherheit? Hat ein Auszubildender ein bestimmtes Thema in der Berufsschule? Gab es bei irgendeiner Tätigkeit Probleme, Unklarheiten oder einen beinahe Unfall?
Dann nehmen Sie das Thema auf und machen eine kurze Unterweisung und Informationsrunde dazu. Stellen Sie Fragen in die Runde, wer noch im gleichen Thema unsicher war. Sicherlich wird der Dialogstil nicht von Anfang an von alleine laufen – diese Kultur muss sich unter Umständen erst entwickeln.

Einbinden der Mitarbeiter

Wann immer es möglich ist, binden Sie die Mitarbeiter mit ein. Lassen Sie den Betroffenen vorstellen, wo das Problem lag und wie er es lösen konnte oder woran er hängt. Sie werden erstaunt sein, wie die Gruppe mit der Zeit immer besser und schneller zu gemeinsamen Lösungen kommt. Diese werden dann auch als Arbeitsschutzmaßnahmen von allen besser akzeptiert und der Sinn der Maßnahme ist durch die gemeinsame Erarbeitung der Lösung viel verständlicher.

Unterweisungserfolg

Verstehen schützt mehr als ein stumpfsinniges auswendig lernen!

Rechtlichen Hintergrund der Unterweisungen

ArbSchG § 12, BetrSichV § 12, GefStoffV § 14, DGUV Vorschrift 1 § 4

Gefahrlos bewegen und verhalten

Alle diese Rechtstexte fordern, dass der Unternehmer seine Mitarbeiter und andere Schutzbefohlene, also auch Fremdfirmen, Leiharbeiter und Besucher, so weit unterweist, dass sie sich an ihren Arbeitsplätzen und auf den Wegen dorthin sicher und gefahrlos bewegen und verhalten können.

Wann erfolgt die Unterweisung

Die Unterweisung muss Vorab erfolgen! D. h. vor Antritt der Arbeit oder bevor jemand das Werk betritt, das fordert die Sorgfalts- und Fürsorgepflicht.

Unterschiedlicher Anlass einer Unterweisung

Erstunterweisung
Bevor ein Mitarbeiter eine Arbeit neu aufnimmt muss unbedingt eine Erstunterweisung durchgeführt werden. Hierbei sind der Arbeitsplatz, das Umfeld und die Tätigkeit selbst mit ihren Gefährdungen und Wechselwirkungen zu erläutern.

Änderungsunterweisung
Sobald Änderungen an Arbeitsplatz, Arbeitsmitteln oder Arbeitsstoffen durchgeführt wurden, muss der Mitarbeiter auf die sich veränderten Gefährdungen hingewiesen werden.

Wiederholungsunterweisung:
Routine ist gut – aber auch gefährlich!
Eine Auffrischung bereits durchgeführter Unterweisungen in regelmäßigen Abständen, mindestens 1-mal pro Jahr, ist daher unabdingbar. Die Häufigkeit hängt dabei von der Brisanz des Themas ab.
Jugendlich müssen gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) mindestens alle 6 Monate eine Unterweisung erhalten.

Belehrungen
Nach (Beinahe-)Unfällen sind Belehrungen über die entstandene Gefahr und den richtigen Umgang mit den Gefahren durchzuführen. Ziel ist es, eine ähnliche Gefährdung nicht ein zweites Mal auftreten zu lassen und somit die Sicherheit für die Mitarbeiter zu steigern.

Häufige Aussage: „Nicht unterweisen spart Zeit und damit Geld“

Dem ist mit Nichten so – schon gar nicht auf lange Sicht! Die Unterweisung der Mitarbeiter und damit die Sicherstellung des Arbeitsschutzes ist eine der Grundpflichten des Unternehmers. Bei Unfällen sind Sie in der Haftung aufgrund unterlassener Sorgfaltspflicht.

Zivilrecht

Das geht neben den staatanwaltlichen Themen über die Haftung bei Personenschäden im Zivilrecht – und spätestens diese können sehr teuer werden.

Imageverlust

Nicht zu vergessen und zu übersehen sind auch der Imageverlust bei „Nachbarn“ und Kunden, wenn häufiger Unfälle passieren, oder qualitativ schlecht gearbeitet wurde. Die hieraus entstehenden wirtschaftlichen Schäden sind zwar nicht sofort spürbar – aber würden Sie jemanden weiterhin beauftragen, bei dem die Arbeit nur sehr unsauber erledigt wird und dauernd was passiert, oder der schlicht unwissende Fachkräfte schickt?

Werbung für Ihr Unternehmen

Fortbildung ist auch Werbung für Ihr Unternehmen.

Aushängeschild Mitarbeiter

Unsere Mitarbeiter sind auch nach der Ausbildung auf dem erforderlichen aktuellen Wissens- und Regelwerksstand.

Fazit:

Unterweisungen sind aus den unterschiedlichsten Gründen ein Muss für jeden Unternehmer und sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden.
Sogenannte „Pseudounterweisungen“, wo der Vorgesetzte seinen Mitarbeitern schnell ein Stück Papier zum Unterschreiben hinlegt und meint damit der Pflicht genüge getan zu haben sind natürlich rechtlich nicht haltbar.

Aus diesem Grund sollten Sie zukünftig in regelmäßigen Abständen oder Anlassbezogen eine Kurzunterweisung, aus der Praxis, für die Praxis in Ihrem Unternehmen etablieren. Behandeln Sie diverse Themen der alltäglichen Arbeiten z. B. einer Elektrofachkraft. Dies ermöglicht Ihnen, regelmäßig für einen überschaubaren Zeitraum den Dialog mit Ihren Mitarbeitern zu führen und verschafft Ihnen gleichzeitig ein höheres Maß an Sicherheit.

Server Wartungsarbeiten

Aufgrund von umfangreichen Wartungsarbeiten am 09.08.2023, wird die Website zwischen 17:00 Uhr und 18:00 teilweise nicht erreichbar sein.

Neue TRBS 1116 Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln

Diese Technische Regel konkretisiert die BetrSichV hinsichtlich der Anforderungen an die Qualifikation und Unterweisung von Beschäftigten, sodass sie in der Lage sind, Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden, die Beauftragung von Beschäftigten für die Verwendung von Arbeitsmitteln, sofern diese mit besonderen Gefährdungen verbunden ist und die Beauftragung von Beschäftigten für die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten.

Aktualisierte EmpfBS 1113

Die Empfehlung für Betriebssicherheit EmpfBS 1113 „Beschaffung von Arbeitsmitteln“ Ausgabe Januar 2023 ersetzt die bisherige EmpfBS 1113 vom 16.03.2021.

Server Wartungsarbeiten

Aufgrund von umfangreicher Wartungs- und Testarbeiten am 25.02.2023, wird die Website am 25.02.2023 und 26.02.2023 teilweise nicht erreichbar sein.

Server Wartungsarbeiten

Aufgrund von Wartungsarbeiten am 20.02.2023, zwischen 17:00 Uhr und 18:00 ist der Server für einige Minuten nicht zu erreichen. Wir bitten um Verständnis.

Was bedeutet Erhalt der Fachkunde einer Elektrofachkraft?

Im Elektrobereich gibt es verschiedene Qualifikationsstufen. Vom elektrotechnischen Laien, über die elektrotechnische unterwiesene Person (EuP) und die Elektrofachkraft (EFK) sowie Elektrofachkraft mit Spezialkenntnissen (EFKSK) z. B. für Arbeitsmittelprüfungen oder Mittelspannungsschalthandlungen, bis hin zur verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK). An alle vorgenannten Qualifikationen werden unterschiedliche persönliche und fachliche Anforderungen gestellt. 

Der Praxisbereich sozial