Entwurf der DIN EN 50110-1 (VDE 0105-1):2022-11

02. 03.

Gegenüber der DIN EN 50110-1 (VDE 0105-1):2014-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  1. Einführung von Abkürzungen zu den Begriffen für die Verantwortungsrollen;
    • Anlagenbetreiber: AnlB
    • Anlagenverantwortlicher: AnlV
    • Arbeitsverantwortlicher: ArbV
    • Arbeitende Person: ArbP
  2. Verbesserung der Begriffe und Definitionen in Abschnitt 3;
  3. Aufnahme von Regelungen zu Aufsicht und Beaufsichtigung;
    • Aufsicht: Hierbei darf die aufsichtführende Person weitere Arbeitstätigkeiten nur dann selbst ausfuhren, wenn diese Tätigkeiten die Aufsicht nicht beeinträchtigen.
    • Beaufsichtigung: Hierbei darf die beaufsichtigende Person gleichzeitig keine anderen Tätigkeiten ausüben.
  4. Überarbeitung der Gliederung von Kapitel 5 „Übliche Betriebsvorgänge“;
  5. Überarbeitung von Abschnitt 6.1.1 „Allgemeine Anforderung“;

    Quelle: E DIN EN 50110-1 (VDE 0105-1):2022-11
  6. Überarbeitung des Abschnitts 6.2 „Arbeiten im spannungsfreien Zustand“
  7. Überarbeitung des Abschnitts 6.3 „Arbeiten unter Spannung“
  8. Überarbeitung des Abschnitts 6.4 „Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile“;
  9. Einführung des neuen Abschnitts 6.5 „Arbeiten außerhalb der Annäherungszone”;
    • Sobald die Arbeiten außerhalb der Annäherungszone durchgeführt werden, sind die Vorsichtsmaßnahmen hinsichtlich elektrischer Gefährdungen zu beachten, die allgemein für Bereiche mit freiem öffentlichen Zugang gelten.
    • Für die Arbeit muss eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich elektrischer Gefährdungen erstellt werden.
    • Aufgrund einer veränderten Situation – ist der Mindestarbeitsabstand DWL während der Arbeit erneut festzulegen.
  10. Übernahme der Tabelle A.1 aus dem informativen Anhang A in den normativen Abschnitt 4.11.2 als Tabelle 1;

    Quelle: E DIN EN 50110-1 (VDE 0105-1):2022-11
  11. Ergänzung des Abschnitts A.4 „Aspekte der Ergonomie“ zur Konkretisierung und Herleitung von Schutzabständen;
  12. Einführung einer alphabetischen Liste der definierten Begriffe;
  13. Aktualisierung der normativen Verweise und des Literaturverzeichnisses.

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Neue TRBS 1116 Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln

Diese Technische Regel konkretisiert die BetrSichV hinsichtlich der Anforderungen an die Qualifikation und Unterweisung von Beschäftigten, sodass sie in der Lage sind, Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden, die Beauftragung von Beschäftigten für die Verwendung von Arbeitsmitteln, sofern diese mit besonderen Gefährdungen verbunden ist und die Beauftragung von Beschäftigten für die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten.

Der Praxisbereich sozial