AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) der R. O. E. GmbH, Waidmannsgrund 7, 30900 Wedemark (nachfolgend „R.O.E.“ genannt), gelten im Zusammenhang mit den besonderen Bestimmungen für die jeweils bestellten R.O.E. Produkte ausschließlich. Sie gelten auch dann, wenn R.O.E. in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.

1.2 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt R.O.E. nicht an, es sei denn, R.O.E. hätte ausdrücklich ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.

1.3 Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen, § 310 Abs. 1 BGB. Maßgebend ist diejenige Fassung der AGB, die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültig ist. Rechte, die R.O.E nach den gesetzlichen Vorschriften über die AGB hinaus zustehen, bleiben unberührt.

1.4 Soweit für bestimmte Leistungen von R.O.E. auch besondere Bedingungen Anwendung finden, haben diese im Zweifel Vorrang vor diesen AGB.

  1. Inhalt

2.1 R.O.E. legt ihren Produkten jeweils die neuesten Erkenntnisse zugrunde. Gleichwohl kann R.O.E. für die inhaltliche Fehlerfreiheit insbesondere der einzelnen Dokumente trotz aller Sorgfalt keine Haftung übernehmen.

2.2 R.O.E kann auch nicht zusichern, dass die Produkte für einen bestimmten, vom Kunden vorgesehenen Zweck verwendbar sind. Für die Auswahl des Produkts, seinen Einsatz und seine Nutzung ist ausschließlich der Kunde allein verantwortlich.

  1. Gegenstand des Vertrages, Verfügbarkeit

3.1 Vertragsgegenstand ist die Einräumung von Nutzungsmöglichkeiten der vom Kunden gebuchten Produkte auf den online Plattformen von R.O.E. (nachfolgend kurz Plattformen) durch den Kunden über einen Internetzugang. Der Kunde darf die Plattformen für eigene Zwecke nutzen, seine Daten verarbeiten und speichern.

3.2 Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung (Produkte) ergibt sich aus dem vom Kunden angenommenen Angebot von R.O.E.

3.3 Die Produkte, die erforderliche Systemleistung sowie der notwendige Speicherplatz für Daten auf der Plattform wird von R.O.E. oder einem von ihr beauftragten Rechenzentrum bereitgehalten. Der dem Kunden zugewiesene Systembereich ist gegen den Zugriff Dritter geschützt.

3.4 Der Zugang des Kunden zum Internet ist nicht Gegenstand des Vertrages. Der Kunde ist allein für die Funktionsfähigkeit seines Internetzugangs einschließlich der Übertragungswege sowie seines eigenen Computersystems verantwortlich.

3.5 R.O.E. übermittelt dem Kunden die für die Nutzung der Produkte auf Plattform erforderlichen Zugangsdaten zur Identifikation und Authentifikation. Dem Kunden ist es nicht gestattet, diese Zugangsdaten Dritten zu überlassen, die nicht unter das von ihm gebuchte Lizenzpaket fallen.

3.6 R.O.E. wird dem Kunden den Zugang zur Plattform grundsätzlich an 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche ermöglichen. Dabei ist eine Verfügbarkeit von 98 % im Jahresmittel geschuldet. Von R.O.E. unverschuldete Ausfallzeiten, bspw. aufgrund höherer Gewalt sind bei der Berechnung ebenso ausgenommen, wie Zeiten für Softwareupdates oder Wartungsarbeiten.

3.7 Änderungen des Vertrages bedürfen einer gesonderten Vereinbarung, mindestens in Textform. 

  1. Vergütung, Zahlungsbedingungen

4.1 Die Vergütung wird jährlich berechnet (Jahresabonnement). Sie ist am 1. Werktag des Vertragsjahres im Voraus fällig.

4.2 Der Kunde wird R.O.E. ermächtigen, die Vergütung per Lastschrift einzuziehen und dazu ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Der Kunde wird für die erforderliche Deckung seines Bankkontos sorgen.

4.3 Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer

4.4 R.O.E kann die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von drei (3) Monaten zum Ende des Vertragsjahres erhöhen, dies erstmals nach Ablauf der Mindestlaufzeit gemäß Ziff. 5.1. Grundlage für eine solche Erhöhung ist der Großhandelspreisindex des Deutschen Statistischen Bundesamts. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% pro Jahr, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende des Vertragsjahres zu kündigen.

  1. Laufzeit und Kündigung

5.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und wird mit betriebsfähiger Bereitstellung der vereinbarten Leistungen wirksam. Er hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Der Vertrag kann erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist von 3 Monaten von beiden Vertragspartnern gekündigt werden. Danach kann der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zu Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden.

5.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 543 BGB bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für R.O.E. liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung mehr als zwei Monate in Verzug ist.

5.3 Jede Kündigung bedarf der Schriftform, E-Mail genügt nicht.

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1 Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Störungen muss der Kunde, die von R.O.E. erteilten Hinweise befolgen. Gegebenenfalls muss der Kunde Checklisten von R.O.E. verwenden.

6.2 Der Kunde muss seine Störungsmeldungen und Fragen nach Kräften präzisieren. Er muss hierfür gegebenenfalls auf kompetente Mitarbeiter zurückgreifen.

6.3 Der Kunde führt regelmäßige Datensicherungen durch und setzt auf seinen eigenen Computersystemen Virenschutzprogramme in jeweils aktueller Version ein.

6.4 Der Kunde verhindert den unbefugten Zugriff Dritter auf die Plattform und verpflichtet auch seine Mitarbeiter zur Einhaltung dieser Pflicht. 

  1. Pflichtverletzungen des Kunden

7.1 Der Kunde ist zur pünktlichen Zahlung der Vergütung verpflichtet. Bei einem Zahlungsrückstand von mehr als 6 Wochen ist R.O.E. zur Sperrung des Zugangs berechtigt. Der Vergütungsanspruch von R.O.E. bleibt davon unberührt. Die erneute Freischaltung des Zugangs erfolgt unmittelbar nach Begleichung der Zahlungsrückstände.

7.2 R.O.E. behält sich Verfolgung weitergehender Ansprüche, insbesondere aus dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) und sonstiger Schadensersatzansprüche vor.

  1. Mängelhaftung

8.1 Mängel der Plattformen werden von R.O.E. nach entsprechender Mitteilung des Mangels durch den Kunden schnellst möglich behoben. Gleiches gilt für sonstige Störungen der Möglichkeit zur Nutzung der Plattform. Für die Mängelansprüche des Kunden gilt mietvertragliches Mängelrecht.

8.2 Soweit die Mängelbehebung dem Kunden zumutbar ist, kann diese durch Handlungsanweisungen erfolgen, die der Kunde selbst zurBeseitigung des Mangels umsetzen kann. Solche Handlungsanweisungen sind insbesondere dann möglich, wenn der Kunde den Mangel mit minimalem Aufwand beseitigen kann oder wenn spürbare Auswirkungen des Mangels durch eine unmittelbare Umsetzung derHandlungsanweisung vermieden werden können. Eine zeitweise Umgehungslösung zur vorübergehenden Mängelbeseitigung ist dem Kunden zumutbar, sofern die Nutzung der Plattform dadurch nicht erheblich eingeschränkt wird.

8.3 Der Kunde darf eine Minderung der Vergütung nicht durch Abzug von der vereinbarten Vergütung durchsetzen. Entsprechende Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

8.4 Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB ist ausgeschlossen, sofern nicht die Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs als fehlgeschlagen anzusehen ist.

  1. Begrenzung weiterer Haftung

9.1 Alle weiteren Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung, sind vorbehaltlich nachstehender Regelungen ausgeschlossen:

9.2 Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9.3 Für leichte Fahrlässigkeit haftet R.O.E. sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung solcher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist damit nicht verbunden.

9.4 Die Haftung von R.O.E. für Datenverlust wird auf den gewöhnlichen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und den Risiken angemessener Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre.

9.5 Soweit die Haftung von R.O.E. ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies für die persönliche Schadensersatzhaftung zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von R.O.E.

  1. Geheimhaltung, Datenschutz

10.1 Keiner der Vertragspartner ist berechtigt, vertrauliche Informationen des jeweils anderen Vertragspartners ohne schriftliche Zustimmung an Dritte zu übermitteln. Beide Vertragspartner treffen mindestens diejenigen Vorsichtsmaßnahmen, die sie auch im Hinblick auf eigene vertrauliche Informationen treffen. Solche Vorsichtsmaßnahmen müssen wenigstens angemessen sein, um die Weitergabe an unbefugte Dritte zu verhindern. Beide Vertragspartner sind darüber hinaus verpflichtet, die unbefugte Weitergabe oder Nutzung vertraulicher Informationen durch ihre Kunden, Mitarbeiter, Subunternehmer oder gesetzliche Vertreter zu verhindern. Die Vertragspartner werden sich gegenseitig schriftlich darüber informieren, falls es zu missbräuchlicher Nutzung vertraulicher Informationen kommt.

10.2 Als vertrauliche Informationen gelten solche Informationen nicht, die

– dem anderen Vertragspartner bereits vor Übermittlung unter diesem Vertrag bekannt waren,
– von einem Dritten, der keiner vergleichbaren Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegt, übermittelt werden,
– anderweitig öffentlich bekannt sind oder werden, ohne gegen die Vertraulichkeitsvereinbarung zu verstoßen,
– unabhängig und ohne Nutzung der vertraulichen Informationen entwickelt werden,
– zur Veröffentlichung schriftlich freigegeben sind oder
– aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Verfügung übermittelt werden müssen, vorausgesetzt, dass der von der Übermittlung betroffene Vertragspartner rechtzeitig informiert wird, um noch Rechtsschutzmaßnahmen einleiten zu können.

10.3 Die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes halten die Vertragspartner ein. Sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen, schließen die Vertragspartner eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO.

10.4 Die Vertragspartner weisen im Rahmen des Vertragszwecks mit Zustimmung des anderen Vertragspartners eingeschaltete Dritte auf die vorgenannten Pflichten hin und verpflichten sie mindestens in Textform zu deren Einhaltung mit unmittelbarer Wirkung zu Gunsten des jeweils anderen Vertragspartners.

  1. Schlussbestimmungen

11.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte zu übertragen, es sei denn, R.O.E. stimmt dieser Übertragung vorab zu.

11.2 Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung des Textformerfordernisses selbst.

11.3 Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz von R.O.E. ausschließlicher Gerichtstand; R.O.E.  ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.

11.4 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von R.O.E.

11.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

11.6 Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

Besondere Bestimmungen für die Bereitstellung von R.O.E. Online

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Besonderen Bestimmungen für die Bereitstellung von R.O.E. Online und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Überlassungen des Produktes R.O.E. Online an den Kunden.

1.2 Diese Besonderen Bestimmungen für die Bereitstellung von R.O.E. Online gelten ergänzend und bei Widersprüchen vorrangig zu den AGB.

2 Nutzungsrechte

2.1 R.O.E. räumt dem Kunden das einfache, nicht ausschließliche Recht ein, die Leistungen aus diesem Vertrag während der Vertragslaufzeit beschränkt auf Deutschland zu nutzen; der Kunde ist insbesondere berechtigt, die ihm zur Verfügung gestellten Dokumente auf seine kundenspezifischen Bedürfnisse anzupassen.

2.2 Der weitere Umfang des Nutzungsrechts bestimmt sich nach dem jeweiligen vom Kunden gebuchten Paket.

2.2.1 Bei der Einzelplatzlizenz erhält der Kunde das Recht zur betriebsinternen Nutzung an einem Einzelplatz. Die Bereitstellung der Dokumente erfolgt über ein Online-Kundenkonto. Dem Kunden wird ein einzelner, personalisierter R.O.E. Online-Zugang zur Verfügung gestellt, der nicht an Andere weitergegeben werden darf. Die Nutzung der Dokumente und Dokumenteninhalte für eigene innerbetriebliche Zwecke im innerbetrieblichen Netzwerk des Nutzers setzt die zusätzliche Einräumung einer der nachfolgenden Netzwerklizenzen durch R.O.E. voraus.

2.2.2 Bei der Unternehmens- / Standortlizenz erhält der Kunde das Recht zur betriebsinternen Nutzung innerhalb eines einzelnen definierten Standorts (z.B. mittelständisches Unternehmen oder ein Standort eines Großunternehmens). Die Bereitstellung der Dokumente erfolgt über ein Online-Kundenkonto. Dem Kunden werden beliebig viele Online-Zugänge für die Standortmitarbeiter zur Verfügung gestellt. R.O.E. behält sich vor, bei einem bekanntgewordenen Lizenzverstoß, die zutreffende Lizenzvergütung auch rückwirkend für die Dauer des Lizenzverstoßes einzufordern.

2.2.3 Bei der Unternehmens- /Campuslizenz erhält der Kunde das Recht zur betriebsinternen Nutzung innerhalb des Unternehmens. Hierbei erfolgt keine Begrenzung auf einen einzelnen Standort. Die Bereitstellung der Dokumente erfolgt über ein Online-Kundenkonto. Dem Kunden werden beliebig viele Online-Zugänge für die Mitarbeiter des Unternehmens zur Verfügung gestellt.

2.2.4 Bei der Vertriebslizenz erhält der Kunde das Recht zur betriebsinternen Nutzung innerhalb des Unternehmens und der verbundenen Unternehmen i.S.d. §15 Aktiengesetz (AktG) in Deutschland sowie zur vertrieblichen Nutzung. Der Kunde ist berechtigt, die Dokumente auf die spezifischen Bedürfnisse Dritter (Endkunden) anzupassen und gewerblich, auch entgeltlich, weiterzugeben (z.B. Sachverständigenbüro). Der Kunde verpflichtet sich in der Fußzeile der Dokumente den Urheber wie folgt zu benennen: „Urheber R.O.E. Online“ Die Vervielfältigung über eine Onlineplattform wird ausdrücklich untersagt. Die Bereitstellung der Dokumente erfolgt über ein Online-Kundenkonto. Dem Kunden werden beliebig viele Online-Zugänge für die Mitarbeiter des Unternehmens und verbundener Unternehmen i.S.d. §15 Aktiengesetz (AktG) in Deutschland zur Verfügung gestellt

2.3 Eine weitergehende Nutzung oder Verwertung durch den Kunden ist ausgeschlossen.