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R.O.E. ONLINE – Tätigkeit – ORG_03 Berührungsschutz
Informationen
Anwendungsbereich
Entsprechend der verbindlichen Nachrüstpflicht in elektrischen Anlagen zur Gewährleistung der erforderlichen Finger- und Handrückensicherheit bei Bedienvorgängen (Teilweiser Berührungsschutz) an elektrischen Anlagen, ist durch den Arbeitgeber/ Anlagenbetreiber das TOP-Prinzip umzusetzen. Bei festgestellten Mängel schafft diese organisatorische Adhoc- Maßnahme in Verbindung mit persönlichen Schutzmaßnahmen ein zeitliches Fenster, um die Nachrüstmaßnahmen (technische Maßnahmen) einzuplanen und umsetzen zu können.
Wichtig! Derartige Regelungen müssen stets im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung untermauert sein. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.