Welche Eintragung ist für die Durchführung von Elektroarbeiten erforderlich?

15. 10.

Hierbei ist grundsätzlich zwischen Instandhaltungsarbeiten an elektrischen Bestandsanlage und Neuerrichtung bzw. Änderung oder Erweiterung der elektrischen Anlage zu unterscheiden.  

Jeder, der seinen Strom aus dem öffentlichen Versorgungsnetz bezieht, hat auch einen Vertrag mit einem Energielieferanten und einem Elektrizitätsversorgungs­ oder kurz Verteilnetzbetreiber geschlossen. Der letztgenannte Netzanschlussvertrag beinhaltet grundsätzlich die „Technischen Anschlussbedingungen“ (TAB). 

Das Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) verpflichtet alle Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen (Übertragungs­ und Verteilnetzbetreiber – (ÜNB und VNB)) zur Erstellung einer Technischen Anschlussbedingung (TAB) nach § 19 „Technische Vorschriften“ des EnWG. 

Die Technischen Anschlussbedingungen werden vom Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) als Bundesmusterwortlaut herausgegeben. 

Jeder VNB kann für seinen Versorgungsbereich den Bundesmusterwortlaut der TAB ändern oder ergänzen. 

Die Rahmenbedingungen der Vertragsgestaltung zwischen VNB und Kunden werden von staatlicher Seite in der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vorgegeben. In § 13 Abs. 2 Satz 4 der Niederspannungs­anschlussverordnung heißt es:  

„Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen.“

Somit ist für jede Neuerrichtung, Änderung oder Erweiterung einer elektrischen Anlage ein in der Handwerksrolle eingetragenes und konzessioniertes Elektroinstallationsunternehmen erforderlich. Verbindlich sind diese Bedingungen jedoch nur für Anschlussnehmer, die vom VNB an das Niederspannungsnetz angeschlossen werden. Instandhaltungsarbeiten sind von dieser Regelung ausgenommen, bis auf die Teile der elektrischen Anlage zwischen Hausanschluss und Zähleinrichtung. 

Eintragung in die Handwerksrolle 

Gemäß der HWO (Handwerksordnung) ist die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks nach § 1, in Verbindung mit der Anlage A der HwO, nur Personen oder Personengesellschaften gestattet, die für dieses Gewerk in die Handwerksrolle eingetragen sind. In der HwO § 1 (Handwerksbetrieb, Eintragung in die Handwerksrolle) heißt es auszugsweise: 

„(1) Der selbstständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet. Personengesellschaften im Sinne dieses Gesetzes sind Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts. (2) Ein Gewerbebetrieb ist ein Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks, wenn er handwerksmäßig betrieben wird und ein Gewerbe vollständig umfasst, dass in der Anlage A aufgeführt ist, oder Tätigkeiten ausgeübt werden, die für dieses Gewerbe wesentlich sind.“ 

Die Anlage A des Gesetzes [9] listet gemäß § 1 Abs. 2) ein Verzeichnis der Gewerbe auf, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können bzw. müssen. 

Zu diesen zulassungspflichtigen Handwerken gehören unter anderem neben Maurern und Betonbauern, Ofen­ und Luftheizungsbauern, Kälteanlagenbauer ebenfalls auch Elektrotechniker (laufende Nummer 25 der Liste).  

Autoren 
Stefan Euler (VDE und VDI) Geschäftsführer der MEBEDO Akademie GmbH und MEBEDO Consulting GmbH, Montabaur sowie geprüfter Sachverständiger Elektrotechnik des BDSH e.V. 

Wann müssen Fehlerstrom-Schutzschalter nachgerüstet werden?

Das Nachrüsten eines RCDs in Steckdosen- und Beleuchtungsstromkreisen, die vor Juni 2007 installiert wurden, lässt sich nicht ohne weiteres begründen. Erst die Umsetzung der Anforderungen u. a. der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) inkl. der aus der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers geforderten Maßnahmen kann zu dem Entschluss führen, dass bezüglich des Betriebs von Steckdosen, die für Laien zugänglich sind, sich eine (aus der Beurteilung des Betreibers) resultierende Nachrüstung von Fehlerstromschutzeinrichtungen ergibt. 

Welche Arbeiten dürfen von elektrotechnischen Laien an elektrischen Anlagen ausgeführt werden?

Hier hat der Unternehmer/ Arbeitgeber als oberster Anlagenbetreiber die Verantwortung, im Sinne der Sicherheit aller Mitarbeitenden und auch Dritter, für eine sichere Anlage zu sorgen. Ihm obliegt damit die Pflicht, die betrieblichen Prozesse in geeigneter Weise zu organisieren, sodass die Arbeitssicherheit jederzeit gewährleistet ist und auch bleibt. Lediglich kleinere elektrische Tätigkeiten, wie z. B. das Auswechseln eines Leuchtmittels oder einer Schmelzsicherung, sind unter gewissen Voraussetzungen für den Laien  erlaubt. 

Kann eine Differenzstromüberwachung anstelle einer Isolationsmessung an Maschinen zum Einsatz kommen?

Die wiederkehrende Prüfung einer Maschine fällt in den Anwendungsbereich der DIN VDE 0105-100/A1. Die eigentliche »Maschinen-Norm« VDE 0113-1 gilt explizit nur für die Herstellung und die Erstprüfung von Maschinen, der spätere Betrieb ist hier nicht beschrieben. Die VDE 0113-1 enthält die Isolationsmessung auch nicht als verpflichtende Messung – dies ist eine Prüfung, die durchgeführt werden soll, wenn es aus Sicht des Herstellers sinnvoll er- scheint. 

Wann ist welche Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCCB) einzusetzen?

Bei einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCCB – Residual Current operated Circuit-Breaker) werden alle zu überwachenden Leiter durch einen Summenstromwandler geführt (außer der Schutzleiter). Der Summenstromwandler ist mit einer Auswerteeinheit verbunden, diese ist mit einem Auslöserelais verbunden, welches im Fehlerfall auslösen würde.

Was ist bei der Auswahl und dem Betrieb von Maschinen zu beachten?

Will man eine Maschine bauen, oder den elektrotechnischen Teil dazu beisteuern, müssen sich die Verantwortlichen mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auseinandersetzen und die sicherheitsbezogenen Teile von Maschinensteuerungen nach der Norm DIN EN ISO 13849-1 auswählen und einsetzen. Dieses erfordert allerdings die Bestimmung des zu erfüllenden Performance Levels, was aber den Rahmen dieser Praxisfrage sprengen würde. Als Hilfe stellt das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) das Software-Tool SISTEMA (Sicherheit von Steuerungen an Maschinen) kostenlos zur Verfügung.

Wie sind ausländische Qualifikationsnachweise zu bewerten?

Mitarbeiter im Berufsfeld der Elektrotechnik tragen eine hohe Verantwortung. Andere Menschen ohne elektrotechnisches Fachwissen müssen auf die Aussagen des Elektrikers vertrauen können. Vom Arbeitgeber des Mitarbeiters wird erwartet, dass er die Delegation von Pflichten sorgfältig durchführt – der Mitarbeiter soll die ihm übertragenen Aufgaben auch fachkundig erfüllen können. Ist die Auswahl des Mitarbeiters mangelhaft, kann man dem Arbeitgeber ein Auswahlverschulden vorwerfen und ihn haftbar machen.  

Müssen vorinstallierte RCD vom Typ AC ausgetauscht werden?

RCD des Typs AC sind für das Abschalten von sinusförmigen Wechselfehlerströmen, die plötzlich auftreten oder langsam ansteigen geeignet. Daraus lässt sich bereits ablesen, dass der TYP AC problematisch ist, da die Stromnetze heutzutage komplexere Verläufe aufweisen.

Der Praxisbereich sozial