Welche Arbeiten dürfen von elektrotechnischen Laien an elektrischen Anlagen ausgeführt werden?

15. 11.

Wer im privaten Bereich eine elektrische Anlage ändert oder erweitert macht dies auf eigenes Risiko und steht für die elektrische Sicherheit der durchgeführten Änderung für sich, seine Familie und Dritte in der Verantwortung. Dies ist in der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) im § 13 „Elektrische Anlage“ sehr deutlich festgelegt. Weiterhin ist festgelegt das alle Arbeiten an der elektrischen Anlage, mit der Ausnahme von Instandhaltungsarbeiten, nur durch den Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchführen darf. 

Etwas anders verhält es sich im beruflichen Umfeld. Hier hat der Unternehmer/ Arbeitgeber als oberster Anlagenbetreiber die Verantwortung, im Sinne der Sicherheit aller Mitarbeitenden und auch Dritter, für eine sichere Anlage zu sorgen. Ihm obliegt damit die Pflicht, die betrieblichen Prozesse in geeigneter Weise zu organisieren, sodass die Arbeitssicherheit jederzeit gewährleistet ist und auch bleibt. Lediglich kleinere elektrische Tätigkeiten, wie z. B. das Auswechseln eines Leuchtmittels oder einer Schmelzsicherung, sind unter gewissen Voraussetzungen für den Laien  erlaubt. 

Rechtsgrundlagen 

Die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ macht dazu für Betriebe die folgende Vorgabe: 

  • 3 (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotech-nischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechni-schen Regeln entsprechend betrieben werden.

Bei der konkreten Umsetzung der Vorgabe helfen die allgemein anerkannten Regeln der Technik weiter. Die DGUV Vorschrift 3 verweist hierzu im Anhang auf die VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“. Kapitel 7.4.2 der VDE 0105-100 legt z. B. Folgendes fest: 

 Sofern erforderlich, muss das Auswechseln von Lampen und herausnehmbarem Zubehör, wie z. B. Startern, im spannungsfreien Zustand durchgeführt werden. 

Wenn in Niederspannungsanlagen vollständiger Schutz gegen direktes Berühren besteht (mindestens IP2X oder IPXXB), dürfen diese Arbeiten durch Laien unter Spannung ausgeführt werden 

Neben dem Auswechseln eines Leuchtmittels an einer geeigneten Leuchte bildet ein laienbedienbar aufgebauter Verteiler eine weitere Ausnahme. Diese unterscheiden sich u. a. von anderen Verteilern durch den enthaltenen, vollständigen Schutz gegen direktes Berühren von spannungsführenden Teilen und durch einen Kurzschlussschutz (Störlichtbogenschutz). In laienbedienbaren Verteilern darf ein Laie einen Sicherungseinsatz (Schmelzsicherung) bis zu einer maximalen Nennstromstärke (63 A bei bis 400 V AC) – selbst ohne vorherige Feststellung der Spannungs-freiheit (bei den Schraubsicherungssystemen D und D0, siehe VDE 0105-100 Tabelle 104) – wechseln.  

Laienbedienbare Sicherungsautomaten und Fehlerstromschutzschalter o. ä. dürfen in laienbedienbaren Verteilern ohne Einschränkungen durch die Regelwerke durch elektrische Laien betätigt werden. Einschränkungen können aber durchaus durch den Verantwortlichen im Betrieb, den elektrischen Anlagenbetreiber, gemacht werden. 

Mit diesen zuvor genannten Ausnahmen der durch Laien zulässigen Tätigkeiten endet auch schon der Bereich, in welchem elektrotechnische Laien selbstständig an elektrischen Anlagen Instandhaltungen durchführen dürfen. Bei anderen Sicherungseinsätzen oder die zulässigen Stromgrenzen überschreitenden Nennstromstärken, ist die Tätigkeit durch eine Elektrofachkraft (EFK) oder elektrotechnisch unterwiesene Person  (EuP) durchzuführen. 

Wichtig: Bereits zum Betreten einer abgeschlossenen elektrotechnischen Betriebsstätte oder zum Öffnen eines nicht laienbedienbaren Verteilers ist für den Laien als Begleitung eine Elektro-fachkraft (EFK) oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) erforderlich (VDE 0105-100 Kap. 4.3.1).  

Für alle für den Laien nicht erlaubten Tätigkeiten (z. B. Wechseln von Schaltern oder Steckdosen) muss mindestens eine Qualifikation als elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) oder höher, je nach Tätigkeit, vorliegen. Und auch hier gilt für den Arbeitgeber/ Unternehmer, dass für den Einsatz einer EuP oder einer EFK eine Arbeitsorganisation, wie in DIN VDE 0105-100 beschrieben, erforderlich ist. 

Wann müssen Fehlerstrom-Schutzschalter nachgerüstet werden?

Das Nachrüsten eines RCDs in Steckdosen- und Beleuchtungsstromkreisen, die vor Juni 2007 installiert wurden, lässt sich nicht ohne weiteres begründen. Erst die Umsetzung der Anforderungen u. a. der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) inkl. der aus der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers geforderten Maßnahmen kann zu dem Entschluss führen, dass bezüglich des Betriebs von Steckdosen, die für Laien zugänglich sind, sich eine (aus der Beurteilung des Betreibers) resultierende Nachrüstung von Fehlerstromschutzeinrichtungen ergibt. 

Kann eine Differenzstromüberwachung anstelle einer Isolationsmessung an Maschinen zum Einsatz kommen?

Die wiederkehrende Prüfung einer Maschine fällt in den Anwendungsbereich der DIN VDE 0105-100/A1. Die eigentliche »Maschinen-Norm« VDE 0113-1 gilt explizit nur für die Herstellung und die Erstprüfung von Maschinen, der spätere Betrieb ist hier nicht beschrieben. Die VDE 0113-1 enthält die Isolationsmessung auch nicht als verpflichtende Messung – dies ist eine Prüfung, die durchgeführt werden soll, wenn es aus Sicht des Herstellers sinnvoll er- scheint. 

Wann ist welche Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCCB) einzusetzen?

Bei einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCCB – Residual Current operated Circuit-Breaker) werden alle zu überwachenden Leiter durch einen Summenstromwandler geführt (außer der Schutzleiter). Der Summenstromwandler ist mit einer Auswerteeinheit verbunden, diese ist mit einem Auslöserelais verbunden, welches im Fehlerfall auslösen würde.

Was ist bei der Auswahl und dem Betrieb von Maschinen zu beachten?

Will man eine Maschine bauen, oder den elektrotechnischen Teil dazu beisteuern, müssen sich die Verantwortlichen mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auseinandersetzen und die sicherheitsbezogenen Teile von Maschinensteuerungen nach der Norm DIN EN ISO 13849-1 auswählen und einsetzen. Dieses erfordert allerdings die Bestimmung des zu erfüllenden Performance Levels, was aber den Rahmen dieser Praxisfrage sprengen würde. Als Hilfe stellt das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) das Software-Tool SISTEMA (Sicherheit von Steuerungen an Maschinen) kostenlos zur Verfügung.

Wie sind ausländische Qualifikationsnachweise zu bewerten?

Mitarbeiter im Berufsfeld der Elektrotechnik tragen eine hohe Verantwortung. Andere Menschen ohne elektrotechnisches Fachwissen müssen auf die Aussagen des Elektrikers vertrauen können. Vom Arbeitgeber des Mitarbeiters wird erwartet, dass er die Delegation von Pflichten sorgfältig durchführt – der Mitarbeiter soll die ihm übertragenen Aufgaben auch fachkundig erfüllen können. Ist die Auswahl des Mitarbeiters mangelhaft, kann man dem Arbeitgeber ein Auswahlverschulden vorwerfen und ihn haftbar machen.  

Müssen vorinstallierte RCD vom Typ AC ausgetauscht werden?

RCD des Typs AC sind für das Abschalten von sinusförmigen Wechselfehlerströmen, die plötzlich auftreten oder langsam ansteigen geeignet. Daraus lässt sich bereits ablesen, dass der TYP AC problematisch ist, da die Stromnetze heutzutage komplexere Verläufe aufweisen.

Der Praxisbereich sozial