Welche Anforderungen müssen für das “harte” Arbeiten unter Spannung erfüllt werden?

01. 07.

Grundsätzlich ist für alle Arbeiten unter Spannung eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, sowie klare Regelungen zu schaffen.

Für Arbeiten unter Spannung wie z. B. Montieren von Abzweigmuffen, Zählern und Wartungsarbeiten an unter Spannung stehenden Teilen sind jedoch weitere Maßnahmen erforderliche. Viele bezeichnen diese Tätigkeiten als “hartes” Arbeiten unter Spannung. Für diese Tätigkeiten sind besondere technische und organisatorische Maßnahmen, besondere Kenntnisse, eine entsprechende Qualifizierung der Mitarbeiter und dezidierte Arbeitsanweisungen gefordert. Diese gehen über die normalen Schutzmaßnahmen hinaus, die beim Arbeiten unter Spannung ohne Spezialausbildung getroffen werden müssen (DGUV Regel 103-011 Abs. 3.1.3)

Dem Unternehmer obliegt hier eine besondere Sorgfalt in der Begründung der zu verrichtenden Arbeiten und der Auswahl und Qualifizierung seiner damit beauftragten Mitarbeiter. Denn gearbeitet werden darf nur, wenn (siehe (2) § 8 DGUV Vorschrift 3):

  • ein zwingender Grund vorliegt und der Unternehmer für jede unter Spannung vorgesehene Tätigkeit schriftlich festlegt hat, welche Gründe er als zwingend dafür ansieht, dass auf Spannungsfreiheit verzichtet werden soll.
  • eine Gefährdungsbeurteilung für diese spezielle Tätigkeit vorhanden ist.
  • der Unternehmer für die Durchführung eine Arbeitsanweisung erstellt hat.
  • der Unternehmer geeignetes Werkzeug und Hilfsmittel bereitstellt, welches eine Gefährdung von Lichtbogen oder Körperdurchströmung ausschließt.

Hat der Unternehmer seine Gefährdungen zu den zu verrichtenden elektrischen Tätigkeiten in seinen Beurteilungen anhand vorher genannter Kriterien schriftlich niedergelegt und kommt zu dem Schluss, dass er nicht spannungsfrei arbeiten kann, dann muss er Maßnahmen ergreifen, um seine Mitarbeiter zu qualifizieren und entsprechen zu schützen. Er muss auch festlegen, ob eine zweite Person beim Arbeiten unter Spannung vor Ort sein muss, die mindestens elektrotechnisch unterwiesen und in der Ersten Hilfe ausgebildet ist.

Folgende technische Maßnahmen seitens des Unternehmers müssen mindestens erfolgen:

  • Vorhalten von geeignetem, vollisoliertem Werkzeug sicherstellen
  • Zur Verfügung stellen von Hilfs- und Schutzmitteln für AuS, z. B. Standortisolierung, Abdecktücher, Klammern

Weitere technische Maßnahmen könnten z. B. sein:

  • Reduzierung der Kurzschlussenergie am Arbeitsort
  • Einsatz von flinken Sicherungen

Des weiteren dürfen diese Tätigkeiten nur von Beschäftigten mit einer “Spezialausbildung” durchgeführt werden. Um Mitarbeiter zu qualifizieren, benötigen diese als Grundvoraussetzung (DGUV Regel 103-011 Abs 3.2):

  • eine Qualifikation zur Elektrofachkraft
  • das Mindestalter von 18 Jahren
  • die gesundheitliche Eignung; diese kann z. B. durch eine arbeitsmedizinische Untersuchung analog zu dem DGUV Grundsatz G 25, Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten” nachgewiesen werden
  • eine Erste-Hilfe-Ausbildung mit Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)
  • das nachweisliche Beherrschen der entsprechenden Tätigkeiten im spannungslosen Zustand

Sind die technischen und personellen Voraussetzungen gegeben, muss die zu qualifizierende Person in Theorie, wo beispielsweise Arbeitsverfahren und Anforderungen an Arbeiten unter Spannung vermittelt werden, und Praxis, wo nach bestandener theoretischer Ausbildung die Arbeiten unter Spannung unter der Aufsicht des Ausbilders anhand der Arbeitsanweisungen durchzuführen sind, geschult werden. Die letzten Endes erlangte Befähigung wird optimalerweise in einem sogenannten AuS-Pass dokumentiert, in dem auch die freigegebenen Arbeiten aufgeführt sind.

Zum Fachkunde- und Befähigungserhalt sollte eine Wiederholungsschulung in Theorie und Praxis mindestens alle 4 Jahre durchgeführt werden. Die zum Arbeiten unter Spannung geeigneten Beschäftigten sind außerdem mindestens jährlich über die tätigkeitsbezogenen Gefährdungen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen beim Arbeiten unter Spannung zu unterweisen (DGUV Regel 103-011 Abs. 5.2).

Die Abstimmung vor Beginn geplanter Arbeiten unter Spannung zwischen dem Arbeitsverantwortlichen und dem Anlagenverantwortlichen kann mündlich und hat bei komplexen Arbeiten schriftlich gemäß den Festlegungen der Arbeitsanweisung zu erfolgen. Danach erteilt der Anlagenverantwortliche die Erlaubnis zur Durchführung der vorgesehenen Arbeiten und der Arbeitsverantwortliche führt die Tätigkeit bzw. die Aufsicht an der Arbeitsstelle aus.

Beispiel für einen AuS Schein mit der R.O.E. DOC App.

Beispiel für einen AuS Schein mit der R.O.E. DOC App.

Beispiel für einen AuS Schein mit der R.O.E. DOC App.
Quelle: R.O.E. GmbH

Wann müssen Fehlerstrom-Schutzschalter nachgerüstet werden?

Das Nachrüsten eines RCDs in Steckdosen- und Beleuchtungsstromkreisen, die vor Juni 2007 installiert wurden, lässt sich nicht ohne weiteres begründen. Erst die Umsetzung der Anforderungen u. a. der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) inkl. der aus der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers geforderten Maßnahmen kann zu dem Entschluss führen, dass bezüglich des Betriebs von Steckdosen, die für Laien zugänglich sind, sich eine (aus der Beurteilung des Betreibers) resultierende Nachrüstung von Fehlerstromschutzeinrichtungen ergibt. 

Welche Arbeiten dürfen von elektrotechnischen Laien an elektrischen Anlagen ausgeführt werden?

Hier hat der Unternehmer/ Arbeitgeber als oberster Anlagenbetreiber die Verantwortung, im Sinne der Sicherheit aller Mitarbeitenden und auch Dritter, für eine sichere Anlage zu sorgen. Ihm obliegt damit die Pflicht, die betrieblichen Prozesse in geeigneter Weise zu organisieren, sodass die Arbeitssicherheit jederzeit gewährleistet ist und auch bleibt. Lediglich kleinere elektrische Tätigkeiten, wie z. B. das Auswechseln eines Leuchtmittels oder einer Schmelzsicherung, sind unter gewissen Voraussetzungen für den Laien  erlaubt. 

Kann eine Differenzstromüberwachung anstelle einer Isolationsmessung an Maschinen zum Einsatz kommen?

Die wiederkehrende Prüfung einer Maschine fällt in den Anwendungsbereich der DIN VDE 0105-100/A1. Die eigentliche »Maschinen-Norm« VDE 0113-1 gilt explizit nur für die Herstellung und die Erstprüfung von Maschinen, der spätere Betrieb ist hier nicht beschrieben. Die VDE 0113-1 enthält die Isolationsmessung auch nicht als verpflichtende Messung – dies ist eine Prüfung, die durchgeführt werden soll, wenn es aus Sicht des Herstellers sinnvoll er- scheint. 

Wann ist welche Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCCB) einzusetzen?

Bei einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCCB – Residual Current operated Circuit-Breaker) werden alle zu überwachenden Leiter durch einen Summenstromwandler geführt (außer der Schutzleiter). Der Summenstromwandler ist mit einer Auswerteeinheit verbunden, diese ist mit einem Auslöserelais verbunden, welches im Fehlerfall auslösen würde.

Was ist bei der Auswahl und dem Betrieb von Maschinen zu beachten?

Will man eine Maschine bauen, oder den elektrotechnischen Teil dazu beisteuern, müssen sich die Verantwortlichen mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auseinandersetzen und die sicherheitsbezogenen Teile von Maschinensteuerungen nach der Norm DIN EN ISO 13849-1 auswählen und einsetzen. Dieses erfordert allerdings die Bestimmung des zu erfüllenden Performance Levels, was aber den Rahmen dieser Praxisfrage sprengen würde. Als Hilfe stellt das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) das Software-Tool SISTEMA (Sicherheit von Steuerungen an Maschinen) kostenlos zur Verfügung.

Wie sind ausländische Qualifikationsnachweise zu bewerten?

Mitarbeiter im Berufsfeld der Elektrotechnik tragen eine hohe Verantwortung. Andere Menschen ohne elektrotechnisches Fachwissen müssen auf die Aussagen des Elektrikers vertrauen können. Vom Arbeitgeber des Mitarbeiters wird erwartet, dass er die Delegation von Pflichten sorgfältig durchführt – der Mitarbeiter soll die ihm übertragenen Aufgaben auch fachkundig erfüllen können. Ist die Auswahl des Mitarbeiters mangelhaft, kann man dem Arbeitgeber ein Auswahlverschulden vorwerfen und ihn haftbar machen.  

Müssen vorinstallierte RCD vom Typ AC ausgetauscht werden?

RCD des Typs AC sind für das Abschalten von sinusförmigen Wechselfehlerströmen, die plötzlich auftreten oder langsam ansteigen geeignet. Daraus lässt sich bereits ablesen, dass der TYP AC problematisch ist, da die Stromnetze heutzutage komplexere Verläufe aufweisen.

Der Praxisbereich sozial