Was ist bei der Auswahl und dem Betrieb von Maschinen zu beachten?

15. 09.

Will man eine Maschine bauen, oder den elektrotechnischen Teil dazu beisteuern, müssen sich die Verantwortlichen mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auseinandersetzen und die sicherheitsbezogenen Teile von Maschinensteuerungen nach der Norm DIN EN ISO 13849-1 auswählen und einsetzen. Dieses erfordert allerdings die Bestimmung des zu erfüllenden Performance Levels, was aber den Rahmen dieser Praxisfrage sprengen würde. Als Hilfe stellt das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) das Software-Tool SISTEMA (Sicherheit von Steuerungen an Maschinen) kostenlos zur Verfügung. Auf der Seite des IFA gibt es auch eine umfangreiche Dokumentation, die die Vorgehensweise auch anschaulich beschreibt, wie zum Beispiel „Das SYSTEMA-Kochbuch“. 

Was bei vielen Bauteilen einer Maschine oft nicht beachtet wird, ist die Durchführung von regelmäßigen Prüfungen. Die Pflicht zur wiederkehrenden Prüfung elektrischer Arbeitsmittel resultiert sowohl aus DGUV Vorschrift 3 § 5 (Abs. 1) als auch aus BetrSichV § 14 (Abs. 2). Die dafür erforderlichen Prüffristen müssen nach Art und Verwendung über eine Gefährdungsbeurteilung (gewerblicher Bereich) ermittelt werden. Mit der DGUV Vorschrift 3 ist die Prüfpflicht durch die Unfallversicherungsträger seit Dezember 1978 als autonomes Satzungsrecht für ortsfeste und ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel festgeschrieben. Seither galt es, gefährdungsbezogene Prüffristen eigenverantwortlich durch den Arbeitgeber festzusetzen. Eine Anwendung beispielhaft vorgegebener Prüffristen (z. B. 4 Jahre für ortsfeste Anlagen) war durchaus bei normalen Bedingungen, ohne schriftlichen Nachweis auf Sinnhaftigkeit, möglich. 

Mit der Umsetzung europäischer Rahmenrichtlinien bezüglich des Arbeitsschutzes in deutsches Recht wurde die Prüfpflicht durch staatliche Arbeitsschutzvorgaben (Gesetze und Verordnungen) rechtlich gesehen ausgeweitet. ArbSchG, BetrSichV und die nachgeordneten Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und Empfehlungen zur Betriebssicherheit (EmpfBS) verpflichten alle Arbeitgeber zur sicheren Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln für alle Beschäftigten im Unternehmen. Dabei sind elektrische wie nichtelektrische Arbeitsmittel eingeschlossen, die von Mitarbeitern, Besuchern, Fremdhandwerkern usw. während der Arbeit verwendet werden. Der durch die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften vollzogene Leitbildwechsel verpflichtet die Arbeitgeber weiterhin, den Arbeitsschutz präventiv zu betreiben. Es müssen demnach schriftliche Gefährdungsbeurteilungen vorliegen, aus denen hervorgeht, welche Gefährdungen 

  • von den Arbeitsmitteln selbst, 
  • der Arbeitsumgebung und 
  • den Arbeitsgegenständen, an denen Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln durchgeführt werden, 

tatsächlich vorliegen. 

Fazit: In der Elektrotechnik muss eine Vielzahl von Vorschriften berücksichtigt werden, um sicherheitsrelevante Anlagen ordnungsgemäß zu errichten. Diese Vorschriften wurden nicht gemacht, um den Elektriker zu ärgern, sondern sind das Resultat von jahrelangen Erfahrungen, denen leider meistens im Vorfeld Unfälle mit Personen- oder Sachschaden zu Grunde liegen. Wichtig ist, dass sich der moderne Elektriker, Planer oder Betreiber immer auf dem Laufenden hält, um nicht den Anschluss zu verpassen und schlimmstenfalls eine gefährliche Anlage mit den falschen Bauteilen errichtet oder als Betreiber den vorgeschriebenen Prüfpflichten nicht nachkommt.  

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Wann müssen Fehlerstrom-Schutzschalter nachgerüstet werden?

Das Nachrüsten eines RCDs in Steckdosen- und Beleuchtungsstromkreisen, die vor Juni 2007 installiert wurden, lässt sich nicht ohne weiteres begründen. Erst die Umsetzung der Anforderungen u. a. der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) inkl. der aus der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers geforderten Maßnahmen kann zu dem Entschluss führen, dass bezüglich des Betriebs von Steckdosen, die für Laien zugänglich sind, sich eine (aus der Beurteilung des Betreibers) resultierende Nachrüstung von Fehlerstromschutzeinrichtungen ergibt. 

Welche Arbeiten dürfen von elektrotechnischen Laien an elektrischen Anlagen ausgeführt werden?

Hier hat der Unternehmer/ Arbeitgeber als oberster Anlagenbetreiber die Verantwortung, im Sinne der Sicherheit aller Mitarbeitenden und auch Dritter, für eine sichere Anlage zu sorgen. Ihm obliegt damit die Pflicht, die betrieblichen Prozesse in geeigneter Weise zu organisieren, sodass die Arbeitssicherheit jederzeit gewährleistet ist und auch bleibt. Lediglich kleinere elektrische Tätigkeiten, wie z. B. das Auswechseln eines Leuchtmittels oder einer Schmelzsicherung, sind unter gewissen Voraussetzungen für den Laien  erlaubt. 

Kann eine Differenzstromüberwachung anstelle einer Isolationsmessung an Maschinen zum Einsatz kommen?

Die wiederkehrende Prüfung einer Maschine fällt in den Anwendungsbereich der DIN VDE 0105-100/A1. Die eigentliche »Maschinen-Norm« VDE 0113-1 gilt explizit nur für die Herstellung und die Erstprüfung von Maschinen, der spätere Betrieb ist hier nicht beschrieben. Die VDE 0113-1 enthält die Isolationsmessung auch nicht als verpflichtende Messung – dies ist eine Prüfung, die durchgeführt werden soll, wenn es aus Sicht des Herstellers sinnvoll er- scheint. 

Wann ist welche Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCCB) einzusetzen?

Bei einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCCB – Residual Current operated Circuit-Breaker) werden alle zu überwachenden Leiter durch einen Summenstromwandler geführt (außer der Schutzleiter). Der Summenstromwandler ist mit einer Auswerteeinheit verbunden, diese ist mit einem Auslöserelais verbunden, welches im Fehlerfall auslösen würde.

Wie sind ausländische Qualifikationsnachweise zu bewerten?

Mitarbeiter im Berufsfeld der Elektrotechnik tragen eine hohe Verantwortung. Andere Menschen ohne elektrotechnisches Fachwissen müssen auf die Aussagen des Elektrikers vertrauen können. Vom Arbeitgeber des Mitarbeiters wird erwartet, dass er die Delegation von Pflichten sorgfältig durchführt – der Mitarbeiter soll die ihm übertragenen Aufgaben auch fachkundig erfüllen können. Ist die Auswahl des Mitarbeiters mangelhaft, kann man dem Arbeitgeber ein Auswahlverschulden vorwerfen und ihn haftbar machen.  

Müssen vorinstallierte RCD vom Typ AC ausgetauscht werden?

RCD des Typs AC sind für das Abschalten von sinusförmigen Wechselfehlerströmen, die plötzlich auftreten oder langsam ansteigen geeignet. Daraus lässt sich bereits ablesen, dass der TYP AC problematisch ist, da die Stromnetze heutzutage komplexere Verläufe aufweisen.

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