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Ihr R.O.E. Team
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Zum 01.06.2022 wurde eine aktualisierte VDE 0100-420 veröffentlicht. Anwendungsbeginn für diese Norm ist 2022-06-01. Für am 2022-06-01 in Planung oder in Bau befindliche Anlagen besteht eine Übergangsfrist bis 2024-12-17.
Gegenüber der Vorgängernorm wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen:
Die Änderungen hatten keine Auswirkung auf die unter R.O.E. Online bereitgestellten Dokumente.
Über die Messung der Fehlerschleifenimpedanz (umgangssprachlich meist Schleifenwiderstand genannt) wird üblicherweise der Nachweis geführt, dass in Stromkreisen die nach VDE 0100-410 vorgeschriebenen Abschaltzeiten eingehalten wird. Aus der ermittelten Schleifenimpedanz wird dann der Kurzschlussstrom berechnet – dieser muss über dem notwendigen Abschaltstrom des vorgeschalteten Schutzorgans für die Einhaltung der vorgegebenen Abschaltzeit liegen. Die handelsüblichen Prüfgeräte können die Schleifenimpedanz jedoch nur in Endstromkreisen sicher bestimmen. Teilweise ist es den Geräten auch noch möglich, in haushaltsüblichen Verteilstromkreisen die Schleifenimpedanz richtig zu messen.
Bei der Fehlerschleifenimpedanzmessung wird über den Unterschied von zwei Spannungsmessungen der Innenwiderstand des Stromkreises berechnet. Man setzt voraus, dass die Spannung im Stromkreis mit zunehmender Belastung sinkt – der Spannungsfall (ΔU) an allen Teilen des Stromkreises wirkt sich proportional aus. So wird die Spannung im unbelasteten Zustand gemessen und wenn im Prüfgerät kurzzeitig ein Prüfwiderstand aufgeschaltet wird. Der Prüfwiderstad ist je nach Gerät unterschiedlich, es kommen Prüfströme (IP) von 15 mA bis 22 A vor.
Prüfgeräte zum Nachweis von Schutzmaßnahmen sind nach DIN EN 61557 genormt. In dieser Norm ist auch beschrieben, wie genau die Messungen unter welchen Bedingungen sein müssen. Bei der Fehlerschleifenimpedanzmessung muss unter Laborbedingungen eine Genauigkeit von ± 15 % gewährleistet sein, unter Betriebsbedingungen ± 30 %. Der Messbereich, in dem diese Bedingungen gewährleistet sind, muss auf dem Prüfgerät oder in der Bedienungsanleitung angegeben sein.
Für Stromkreise, die höhere Kurzschlussströme bzw. kleinere Impedanzwerte erwarten lassen als im Betriebsmessbereich angegeben, sind diese Prüfgeräte ungeeignet. Sie weichen jedoch i. d. R. zur sicheren Seite ab, ein Stromkreis wird dann also als „schlecht“ bewertet, obwohl der Kurzschlussstrom eigentlich ausreicht.
Es gibt mittlerweile verschiedene Prüfgeräte am Markt, die je nach Einsatzzweck sogar Schleifenimpedanzen bis 5,7 mΩ (IK ≈ 40 kA) sicher messen können. Dazu werden dann Prüfströme von 300 A verwendet, die sicher gehandhabt werden müssen.
Der Einsatz von Hochstrom-Fehlerschleifenimpedanz-Prüfgeräten eignet sich je nach vorhandenem Prüfgerät schon bei Absicherungen > 63 A, mit Prüfgeräten der oberen Leistungsklasse – jedoch ohne Hochstrom-Fehlerschleifenmessung – lassen sich u. U. noch Stromkreise mit einer Absicherung von 125 A prüfen.
Ein wesentlicher Punkt bei Hochstrom-Fehlerschleifenimpedanz-Messungen ist die Gefährdung durch Störlichtbögen und durch Körperdurchströmung. Es ist wichtig, dass die Klemmen des Prüfgerätes direkt am zu messenden Stromkreis angebracht werden. Ein Abgriff an einem freien NH-Trenner mit Sicherungen ist oft nicht verfügbar, so liegt in vielen Fällen ein „Arbeiten unter Spannung“ (mit AuS Spezialausbildung) oder zumindest „Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile“ vor. Insbesondere bei Alt-Anlagen wiegt die Gefahr einer Störlichtbogenbildung durch z. B. lose Teile oder Verschmutzungen höher. In diesem Fall ist eine geeignete Persönliche Schutzausrüstung gegen Störlichtbogen (PSAgS) zu wählen.
Die aktualisierte VDE 1000-10 von Juni 2021 unterscheidet zwischen einer verantwortlichen „Elektrofachkraft“ und einer „Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)“. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass grundsätzlich jede Elektrofachkraft jederzeit selbst für ihr fachliches Handeln verantwortlich ist. In den elektrotechnischen Regeln wird vereinzelt auch von einer (dafür zuständigen) verantwortlichen Elektrofachkraft gesprochen. Somit ist mit dem Begriff verantwortlichen „Elektrofachkraft“, die Elektrofachkraft gemeint, die für ihre Tätigkeiten und ihr Handeln die Verantwortung trägt. (VDE 1000-10 Abs. 4.1).
Der Unternehmer ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit sicherzustellen. Die für die jeweiligen Bereiche eingesetzten Mitarbeiter müssen für ihre Aufgaben ausreichend qualifiziert und persönlich geeignet sein. Der Arbeitgeber hat nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 7 zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Um dies zu gewährleisten hat er diese nach ArbSchG § 12, ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst verschiedene Schritte, die nachfolgend anhand von Praxisbeispielen erläutert werden.
Der Unternehmer ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit sicherzustellen. Die für die jeweiligen Bereiche eingesetzten Mitarbeiter müssen für ihre Aufgaben ausreichend qualifiziert und persönlich geeignet sein. Der Arbeitgeber hat nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 7 zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Um dies zu gewährleisten hat er diese nach ArbSchG § 12, ausreichend und angemessen zu unterweisen.
Das Nachrüsten eines RCDs in Steckdosen- und Beleuchtungsstromkreisen, die vor Juni 2007 installiert wurden, lässt sich nicht ohne weiteres begründen. Erst die Umsetzung der Anforderungen u. a. der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) inkl. der aus der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers geforderten Maßnahmen kann zu dem Entschluss führen, dass bezüglich des Betriebs von Steckdosen, die für Laien zugänglich sind, sich eine (aus der Beurteilung des Betreibers) resultierende Nachrüstung von Fehlerstromschutzeinrichtungen ergibt.
Während...
Hier hat der Unternehmer/ Arbeitgeber als oberster Anlagenbetreiber die Verantwortung, im Sinne der Sicherheit aller Mitarbeitenden und auch Dritter, für eine sichere Anlage zu sorgen. Ihm obliegt damit die Pflicht, die betrieblichen Prozesse in geeigneter Weise zu organisieren, sodass die Arbeitssicherheit jederzeit gewährleistet ist und auch bleibt. Lediglich kleinere elektrische Tätigkeiten, wie z. B. das Auswechseln eines Leuchtmittels oder einer Schmelzsicherung, sind unter gewissen Voraussetzungen für den Laien erlaubt.
Die wiederkehrende Prüfung einer Maschine fällt in den Anwendungsbereich der DIN VDE 0105-100/A1. Die eigentliche »Maschinen-Norm« VDE 0113-1 gilt explizit nur für die Herstellung und die Erstprüfung von Maschinen, der spätere Betrieb ist hier nicht beschrieben. Die VDE 0113-1 enthält die Isolationsmessung auch nicht als verpflichtende Messung – dies ist eine Prüfung, die durchgeführt werden soll, wenn es aus Sicht des Herstellers sinnvoll er- scheint.
Bei einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCCB – Residual Current operated Circuit-Breaker) werden alle zu überwachenden Leiter durch einen Summenstromwandler geführt (außer der Schutzleiter). Der Summenstromwandler ist mit einer Auswerteeinheit verbunden, diese ist mit einem Auslöserelais verbunden, welches im Fehlerfall auslösen würde.
Es wird grundsätzlich zwischen folgenden Aufsichtsarten unterschieden: Leitung und Aufsicht, Aufsichtsführung und Beaufsichtigen.